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1.

Möglichkeit der Unterstellung einer „Wechselwirkung“

der Teile (statt der Unberührbarkeit der Glieder, die ganzheitlich

gefordert ist);

2.

Möglichkeit der Unterstellung zahlenmäßiger Bestimmbar-

keit und mechanischer Ursächlichkeit (statt der Zergliederung

des s i n n v o l l e n Gliederbaues der Leistungen in echten

Ganzheiten).

Wir untersuchen nun der Reihe nach die einzelnen Fragen.

I.

Annähernde Selbstlosigkeit und annähernde Gleichartigkeit

der Teile in den Naturdingen

Die geistig-gesellschaftlichen und die organischen Ganzheiten

sind dadurch gekennzeichnet, daß ihre Glieder Eigenleben (vita

propria) haben. In gesellschaftlichen Ganzheiten sind es be-

sonders die einzelnen Menschen, in den biologischen Ganzheiten

die Organe und Zellen, denen verhältnismäßige Eigenlebendig-

keit und individuelle Besonderheit, in der sie einander ergänzen,

zukommen. Die anorganische Natur dagegen scheint in ihren

Setzungen dadurch gekennzeichnet, daß die Teile, z. B. eines

Stückes Eisen, eines Steines, so gut wie gleichartig seien. Augen-

fällig kommt diesen Teilen nicht jene Selbständigkeit zu, die der

Eigenlebendigkeit der organischen und geistigen Ganzheiten

gliche. Die herrschende Meinung, vor allem die mathematische

Physik, spricht den Teilen (wie allerdings auch den Dingen

selbst) jegliche Selbstbestimmung und jegliche Eigenlebendigkeit

(vita propria) ab, demgemäß auch dem Wesen nach jede

individuelle Besonderheit, Ungleichheit. — Das Gleichartige,

Unindividuelle der Teile ist nur die andere Seite ihrer Unselb-

ständigkeit, ihres Mangels an Selbstbestimmung, Freiheit, Vita /

propria. Daher nimmt die mechanistische Physik ein unbedingt

eindeutiges, mathematisch bestimmbares Verhalten an.

Geht man dagegen von dem immateriellen Grunde der Natur

aus und erkennt man die Naturerscheinungen als dessen Set-

zungen

1

, so kann eine unbedingte Eindeutigkeit und mathemati-

sche Bestimmtheit niemals zugegeben werden. Nun können die

Dinge nicht durchaus ohne Selbstbestimmung, demgemäß auch

1

Vgl. oben S. 73f., 118 und öfter.