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G a n z h e i t betrachtet und verständlich werden könne. Damit

ist viel gewonnen. Aber wie weit kann doch auch in den ganz-

heitlichen Sinnzusammenhang, in den Sinngehalt der Natur ein-

gedrungen werden? Diese Frage ist, wie wir wissen, das heißt,

wie sich aus unserer Erkenntnis der Ausgliederungsordnung und

dem für sie bezeichnenden Begriffe „vermittelt“ ergibt, nur in sehr

bedingtem und beschränktem Sinne zu bejahen. Dasjenige ganz-

heitliche Verfahren, das den Sinn- und Leistungszusammenhang

der Glieder erschließt, inhaltlich erkennt, also über die formalen

Gefügeanalysen hinausgeht, kann nur eine geringe, gewisser-

maßen periphere Anwendung finden. Diese ganzheitliche Er-

forschung der Natur kann auch nicht die abgeleiteten Ganz-

heitsverfahren, nämlich die T e l e o l o g i e , das heißt die

Erforschung / der Natur nach Zwecken, noch die S y m b o l i k ,

das heißt ihre sinnbildliche Darstellung, durchgängig anwenden,

also nicht zu einer planmäßigen Ergänzung, sondern nur stell-

vertretend und ausnahmsweise heranziehen. Da die Übertragung

des Wesens der Dinge in das Räumliche nur eine Ebenbildlich-

keit fremder Ebene ergibt, bleibt auch die sinnbildliche und

teleologische Ergänzung des echten ganzheitlichen Verfahrens

nur Stückwerk.

Wie die Geschichte der Naturwissenschaften seit Galilei und

Newton beweist, bietet sich dagegen das Verfahren der mecha-

nischen Ursächlichkeit und der mathematischen Darstellung als

erfolgreiches dar — jedoch nur in seiner Weise. Dem wahren

Wesen der Natur gegenüber hat es, wie wir schon erkannten,

nur den Wert einer Unterstellung, eines „Verfahrens als ob“.

Denn die Natur ist kein Mechanismus, in ihr herrscht keine tote,

blinde Ursächlichkeit.

Wenn nun weder das echt ganzheitliche noch auch das ur-

sächlich-mechanische Verfahren das Wesen der Sache trifft, so

muß ein Weg eingeschlagen werden, auf dem sich beide Ver-

fahren, trotz ihrer Gegensätzlichkeit, miteinander verbinden. Es

ist der, einerseits das Ursächlich-Mechanische nur als Unter-

stellung gelten zu lassen und auch nur in diesem Sinne (nicht in

dem einer Wesenserklärung der Natur) anzuwenden; andrerseits

das überstoffliche und überräumliche Wesen der Natur dort zu

erfassen, wo es uns zugänglich ist.