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niemals den ganzen Ertrag der Erzeugung in Frage, weil die übrigbleibenden
komplementären Erzeugungsmittel immer noch einen, wenn auch
geminderten Ertrag abwerfen müßten. Den Ertragsanteil jedes Erzeu-
gungsmittels bestimmte er als „die Differenz zwischen der Bedeutung jener
Bedürfnisbefriedigung, welche im Falle unserer Verfügung“ über das
Erzeugungsgut und jener, welche bei dessen Ausfall erfolgt
1
. — W i e s e r
stellt dem entgegen, daß die Zurechnung nicht auf Variationen minderer
Ergiebigkeit, sondern stets nur auf die tatsächlich ergiebigste Verwendung
gegründet sein könne. Er unterscheidet
2
zwischen „gemeiner“ und
„spezifischer“ Zurechnung. Die „ g e m e i n e Z u r e c h n u n g “ gilt für die
Kostenelemente der Erzeugung, also in der Regel für Kapital und Arbeit. Wenn
man z. B. Arbeit und Holz nicht nur zur Herstellung eines Tisches, sondern
auch eines Schrankes und Stuhles verwenden kann, so ist durch den
verschiedenen Erfolg (in Geld oder Nutzen veranschlagt) ihr wirtschaftlicher
Ertragsanteil
bestimmbar
oder
zurechenbar.
Sind
die
Verwendungsmöglichkeiten x + y = 100; 2x + 3z = 290; 4y + 5z = 590; so würde
sich der Wert von x mit 40, y mit 60 und z mit 70 berechnen. Die
„ s p e z i f i s c h e Z u r e c h n u n g “ gilt für die spezifischen Elemente der
Erzeugung, also in der Regel für den Boden: Der Landwirt berechnet die
Grundrente in der Weise, daß er vom Gesamtwert der Landwirtschaft den
Kostenwert abzieht, wobei er die Kosten nur mit jenem Werte in Rechnung
stellt, der ihnen auf Grund ihrer Grenzverwendung innerhalb der Volks- und
Weltwirtschaft zukommt, während der ganze Überschuß dem Boden
zugerechnet wird. In gleicher Weise wird jede andere Vorzugsrente durch
Abzug vom Ertrag berechnet. — B ö h m - B a w e r k teilt den
Verlustgedanken Mengers, unterscheidet aber ersetzbare und nicht ersetzbare
Güter; ein dritter Lösungsversuch: C l a r k s Zusatz- oder „Dosismethode“
(rechnet den Ertrag zusätzlichen Aufwandes, z. B. 1 Dosis neuer Arbeit, zu)
läuft zuletzt auf „Grenzproduktivität“ / hinaus, die den Anteil von Arbeit,
Kapital, Boden durch jenen Ertrag bestimmt, welchen deren letzte Auf-
wendungen — an der „Grenze der Erzeugung“ — erzielen.
ε
. D i e E i n k o m m e n s - o d e r V e r t e i l u n g s l e h r e
wurde von der Grenznutzenschule nicht ausgebildet. Jedoch ist sie
grundsätzlich dieselbe wie bei Ricardo, da sie, wie diese, die Einkommen aus
der Sonderpreisbildung, der Preisbildung der „ursprünglichen Pro-
duktivmittel“ ( = Produktionsfaktoren), erklärt. Aus ihrer Preislehre muß
L o h n u n d G r u n d r e n t e ähnlich erklärt werden wie bei Ricardo. Jedoch
wird die Rente verallgemeinert; der Lohn dagegen nur für die Grenzschichte,
die ungelernten Arbeiter, wie vom ehernen Lohngesetze erklärt. Der
Hauptbegriff, mit welchem Lohn, Grundrente und Unternehmergewinn
erklärt werden soll, ist die „ G r e n z p r o d u k t i v i t ä t “ der Arbeit, des
Bodens, des Kapitals, der Unternehmung Abge
1
Carl Menger: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Bd 1, 2. Aufl., Wien
1923, S. 107.
2
Friedrich von Wieser: Theorie der gesellschaftlichen Wirtschaft (=
Grundriß der Sozialökonomik, Abt. 1, Teil 2), 2. Aufl., Tübingen 1924.