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Der Begriff der Leistung darf aber nicht stofflich-kausal gefaßt werden,

sondern ist nach der Zweckbezogenheit (der zielerreichenden Eigenschaft)

und nach der Gliedstellung oder Gliedhaftigkeit der Leistung zu fassen. Die

Leistung ist stets „Glied“, und damit ist über ihr ein „Ganzes“, ein Gliederbau.

Der Ganzheit aller Ziele steht gegenüber die Ganzheit oder der Gliederbau der

Leistungen aller Mittel.

Dadurch tritt zum Begriffe der Leistung der Begriff der Ausgliede-

rungsordnung der wirtschaftlichen Ganzheiten — zuletzt der gesamten Volks-

und Weltwirtschaft — als zweiter tragender Grundbegriff hinzu. Die

Ausgliederungsordnung ist durch die Teilordnungen oder / Teilinhalte und

durch die Stufen gekennzeichnet.

Die „Teilinhalte“ sind folgende:

1. Gemeinsamkeitsreife oder Kapital höherer Ordnung, zerfallend in

ursprüngliches (z. B. Bauordnung, Handelsvertrag, überhaupt die Organi-

sation) und abgeleitetes (z. B. die mehr oder weniger gute Anwendung der

Bauordnung in der Verwaltung);

2.

die Vorreife, bestehend aus Erfindung und Lehre;

3.

die Hervorbringungsreife, bestehend aus a) Marktreife — und zwar

a)

des Geldes (Bankwesen), 3) der Ware (Handel), — b) Werkreife, diese besteht

wieder aus: a) Stoffreife (z. B. Fabrik), ß) Ortsreife (Frachtwesen, Post),

y)

Zeitreife (Lagerwesen, Konservierung); letztes Stadium ist die Genußreife.

Die „Stufen“ sind: Weltwirtschaft; Volkswirtschaft; die Unterganzheiten

der Volkswirtschaften (Gaue einerseits, Geschäftszweige [Verbände, Stände]

andererseits); Betrieb; Betriebsglied (das ist Arbeiter und Unternehmer);

Haushalt (Eigenwirtschaft des Betriebsgliedes); Haushaltsglied.

Innerhalb der Teilinhalte und Stufen bestehen Verhältnisse des Primates

oder Vorranges

1

. Ein Vorrang entsteht dadurch, daß ein Leistungssystem, z. B.

das Erfinden oder im Organismus: das Nervensystem, mehr Ganzheitgehalt hat

als das andere, als z. B. die Ausführung der Erfindung in der Fabrik (Stoffreife),

oder im Organismus: als das Muskelsystem; Erfindung ist daher f ü h r e n d

gegenüber der Arbeit an der Drehbank (wo die Erfindung angewendet wird)

oder der Nerv führend gegenüber dem Muskel. Dieser l o g i s c h e Vorrang ist

daher nicht dasselbe wie das g e n e t i s c h e Vorhersein.

Die w i c h t i g s t e n V o r r a n g s ä t z e lauten: Kapital höherer Ordnung

ist vor Vorreife; innerhalb des Kapitals höherer Ordnung ist das ursprüngliche

vor dem abgeleiteten; Vorreife ist vor Hervorbringungs- reife; innerhalb der

Vorreife ist Erfinden vor Lehren; innerhalb der Hervorbringungsreife ist

Marktreife vor Werkreife (das heißt also: Kredit ist vor Erzeugung, Handel ist

vor Erzeugung); innerhalb der Marktreife ist Marktreife des Geldes vor

Marktreife der Ware (das heißt Bankwesen vor Handel); innerhalb der

Werkreife ist Zeitreife vor Ortreife; Ortsreife

S.

1

Als Beispiele vgl. frühere Vorrangsätze, wie: „Gesamtbilanz ist vor

Einzelbilanz“, oben S. 30, „Leihkapital ist vor Erzeugungskapital“, oben

S. 45.