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Erzeugung hingegen Bargeldmangel, daher Kreditinanspruchnahme, über-

verhältnismäßige Preissteigerung der Verbrauchsgüter. (Die erfolgreiche Art

der Arbeitsfinanzierung durch S c h a c h t seit 1933 bestätigt gleichfalls die

Lehre von den Ausströmungswegen.) — Nicht die Menge des Geldes kommt /

also erstwesentlich in Frage, sondern: die E i g e n s c h a f t d e s G e l d e s ,

a l s U m g l i e d e r u n g s m i t t e l d e r W i r t s c h a f t z u w i r k e n , i s t

d a s W e s e n t l i c h e ! Auch hier gilt der Satz „Leistung ist vor Preis“

1

. In der

Art der Ausströmung liegt die dem Gelde zugedachte Leistung; erst

abgeleiteterweise kommen Menge und Umsatzzahl in Betracht. Diese

Gelderklärung bewährte sich nach beiden Weltkriegen. In ihr ist das

Mechanische der Quantitätstheorien überwunden; ein Qualitatives ist es nun,

das den Geldwert zuerst bestimmt. Irrig ist auch die Vorstellung eines

„allgemeinen“, das heißt überall gleichen Geldwertes. Jedes Geldstück hat in

seinem Leistungszweige (daher auch in verschiedenen Ländern) eine eigene,

unwiederholbare Kaufkraft

2

.

Als Gegner der Quantitätstheorie ist schon Adam Müller aufgetreten,

neuerdings die „staatliche Theorie des Geldes“.

c.

Geldverfassungslehren

Aus den Ansichten über Wesen und Wertbildung des Geldes folgen

notwendig solche über die Geldverfassung.

Dem strengen Metallismus und dem strengen Laisser-faire müßte ein

verfassungsloser Zustand entsprechen, in dem jeder nach Belieben die

verkehrsfähigste Ware, z. B. Gold, vorrätig hält. Das ist utopisch. Daher gehen

die neueren Lehren von der Quantitätstheorie aus. Die quantitätstheoretische

Auffassung wurde zur sogenannten „Currencytheorie“ (Ricardo, Samuel J.

Loyd, 1840, Irving Fisher, Cassel, Wicksell) fortgebildet, welche fordert, daß

Banknoten metallisch voll gedeckt seien, da die Vermehrung der Banknoten

ebenso preissteigernd wirke wie die Vermehrung der Metallgeldmenge.

Demgemäß kann die Bank durch Notenausgabe die Preise beliebig hochhalten.

Ihren gesetzlichen Niederschlag fand sie in den Peelschen Akten Englands von

1844 (aufgehoben 9. September 1931), welche Volldeckung der Noten mit

Ausnahme eines festen (damals Vorgefundenen, ungedeckten) Kontingentes

vorsahen. — Eine tiefere Auffassung, die schon bei Adam Müller vorgebildet

war, enthält die sogenannte Banktheorie („banking principle“

3

), die davon

ausgeht, daß die Vermehrung von „bankmäßig", das heißt gegen

Diskontierung von Warenwechseln, ausgegebenen Noten n i c h t wie die

Vermehrung von Metallgeld, also nicht preissteigernd, wirke, da der

Wirtschaftsvorgang (die Warenlieferung und Preisbildung) schon vor Ausgabe

der Noten vor sich gegangen sei. Sie fordert daher nicht volle, sondern nur

teilweise Metall

1

Siehe oben S. 224.

2

Über den äußeren Geldwert siehe unten S. 237 f.

3

John Fullarton: On the Regulation of Currencies, 2. Aufl., London 1945;

Thomas Tooke: An Inquiry into the Currency Principle, London 1844; Adolph

Wagner: Die Geld- und Kredittheorie der Peelschen Bankakte, Wien 1861,

Neudruck Essen 1920; System der Zettelbankpolitik, 2. Aufl., Wien 1873.