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weiß, wie ein Wechsel, eine Warenlieferung durchgebucht wird, wer keine
Bilanz, keinen Kurszettel lesen kann, dem bleibt das Kredit-, Bank- und
Börsenwesen, dem bleiben Währung und Wechselkurs, dem bleiben auch
innere Vorgänge im Betriebe immer unklar; und er kennt dann überhaupt
nicht genau das feinere Triebwerk des Geschäftslebens. Allerdings darf man
darum nicht gleich in den Fehler verfallen — den die Diplomprüfung im Reich
beging — die Privatwirtschaftslehre als Wissenschaft zu betrachten! Die Lehre
von der Betriebsführung ist keine Wissenschaft, sondern eine Kunstlehre
1
. —
Das beste ist, einen praktischen Lehrgang der Buchhaltung mit Übungskontor
zu besuchen, wie ihn etwa die Handelsschulen in Form von mehrmonatigen
Abendkursen abzuhalten pflegen. Wer das nicht kann, studiere gewissenhaft:
doppelte Buchführung, kaufmännisches Rechnen und sogenannte
Handelskunde — etwa nach den an höheren Handelsschulen üblichen
Lehrbüchern. Regelmäßiges Lesen der Börsenberichte und des Handelsteils in
den Tageszeitungen ist unbedingt nötig und gibt diesem Wissen erst eine An-
wendung!
Maier-Rothschild: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften, Berlin
1925; Theodor Huber: Wie liest man eine Bilanz?, Stuttgart 1928; Eugen
Schmalenbach: Dynamische Bilanz (5. Auflage, 1931), 13. Auflage, Köln und
Opladen 1962; Willy Riedel: Fabriksorganisation, Leipzig 1939; Guido Fischer:
Die Betriebsführung. 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 9. Auflage,
Heidelberg 1964.
Einen Überblick über die Technologie der wichtigsten Gewerbe erlangt
man am besten durch ein Lehrbuch der Warenkunde (wieder etwa im
Ausmaße der höheren Handelsschule) und der landwirtschaftlichen
Betriebslehre.
Emst Beutel: Grundriß der Warenkunde, Berlin und Wien 1933. — Als
Nachschlagewerk: Viktor Pöschl: Warenkunde, 2 Bände, 2. Auflage, Stuttgart
1924—1925; Deutsche Werkstoffe, Stuttgart 1942.
9.
Rechtswissenschaft
Daß auch juristische Kenntnisse für den Volkswirt notwendig sind, darüber
ist kein Wort zu verlieren. Jedoch darf das juristische Hilfsstudium nicht so
weit getrieben werden, daß der Volkswirt mit dem Juristen wetteifern könne,
wie das heute durch die Diplomprüfung herausgefordert wird. Die Folge ist,
daß weder ein Jurist noch ein Volkswirt daraus wird.
Zur Einführung: Arthur Wegner: Einführung in die Rechtswissenschaft, 2
Bände, Berlin 1931. — Zur Vertiefung: Christian Vogel: Grundzüge eines
ganzheitlichen Systems des Rechtes, Leipzig 1935; Hermann Roeder:
Willensfreiheit und Strafrecht, Leipzig und Wien 1932.
10.
Andere wichtige Schriften und Nachschlagewerke
Als a l l g e m e i n e b i b l i o g r a p h i s c h e Q u e l l e : (Hinrichs)
Halbjahres Verzeichnis der im deutschen Buchhandel erschienenen Bücher,
Zeitschriften, Landkarten, Nebst einem Register, Leipzig 1891 ff. (er-
1
Den Nachweis für diese, übrigens selbstverständliche Behauptung, siehe
in meinem Buche: Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, §
44.