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Tiere höherer Gattungen erwähnt werden. Die Begriffe der höheren

Gattungen wieder müßten alle in ihnen angelegten Unterstufen

jedes Mal ans Licht treten lassen. Dagegen werden in Wirklichkeit

z. B. die Säugetiere als Allgemeines behandelt, wenn von ihrer Aus-

gliederung in Unterstufen, z. B. in Huftiere, die Rede ist; jedoch als

Besonderes, Konkretes, wenn man von ihren Oberstufen, z. B. den

Wirbeltieren, den Lebewesen spricht.

A l l g e m e i n h e i t u n d B e s o n d e r h e i t s i n d d e n

s t u f e n b a u - / l i c h e n B e g r i f f e n p o l a r e i g e n . Kraft

des logischen Grundgesetzes der Mitgedachtheit wird entweder die

eine oder die andere Seite in S c h w e b e g e s e t z t und tritt

dagegen die nicht in Schwebe gesetzte hervor. Wir nennen dies die

Zwieschlächtigkeit des stufenbaulichen Begriffes.

Die Zwieschlächtigkeit des stufenbaulichen Begriffes hat für die

Urteils-, Schluß- und Verfahrenlehre große Bedeutung. In der Ur-

teilslehre werden wir ihr bei den Fragen der Prädikation wieder be-

gegnen, insofern nämlich, wie leicht ersichtlich, bei der Richtung

von oben hinunter die Prädikate (innerhalb der betreffenden Ganz-

heiten) besondernd, bei der Richtung von unten hinauf dagegen ver-

allgemeinernd sind. — In der Verfahrenlehre ist es insbesondere die

Rolle der Einmaliges aussagenden Individualbegriffe (z. B. Karl der

Große) in der Geschichtswissenschaft, die uns noch beschäftigen

wird. Nach der Meinung, daß die Wissenschaft nur auf Allgemeinbe-

griffe gehe, wäre dadurch die Wissenschaftlichkeit der Geschichte in

Frage gestellt. Die Zwieschlächtigkeit des stufenbaulichen Begriffes

jedoch lehrt uns auch den Allgemeinbegriff zugleich als konkreten,

individuellen erkennen. /

B.

Der s o g e n a n n t e U m f a n g d e s B e g r i f f s

Daß der Streit um die Wissenschaftlichkeit der geschichtlichen

Fächer (ob die Geschichte Wissenschaft oder Kunst sei) ernsthaft

geführt werden konnte, scheint mir aber nicht nur an der mangeln-

den Klarheit über die ganzheitlichen Begriffe zu liegen, sondern

ebensosehr an der irreführenden Lehre der herrschenden Logik vom

„ U m f a n g e “ der Begriffe.

Darnach soll der stufenbauliche (und sonstige) Geltungsbereich

eines Begriffes einen mehr oder weniger großen „Umfang“ haben,

6

6 Logik