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Die Begriffe des Vollkommenen sind stets ursprünglich, die des

Unvollkommenen abgeleitet. Das entspricht dem allgemeinen Vor-

rangsatze: Das Vollkommene ist vor dem Unvollkommenen. /

C.

Ü b e r - u n d U n t e r o r d n u n g

( E i n s c h l i e ß u n g , B e j a h u n g )

Uber- und Unterordnung sind Begriffe der Gegenseitigkeit. Denn

was übergeordnet ist, hat etwas unter sich, eben das Untergeord-

nete, was untergeordnet, etwas über sich, das jeweils Übergeordnete.

Das eine ist nicht ohne das andere. Wie ist diese Gegenseitigkeit be-

schaffen, worin besteht sie?

Wir sehen darin eine Grundfrage der Logik hinsichtlich der For-

men des Denkens. Denn wenn man etwa von „Übereinstimmung“

und „Vergleichung“ als solchen Grundformen spricht, so übersieht

man, daß die G l i e d e r u n g e n , welche in ihrer Inhalts-

bestimmtheit diese „Übereinstimmungen“ oder „Unterschiede“ zur

Darbietung bringen, jeweils s c h o n v o r a u s g e s e t z t s i n d !

Die Überordnung (Superordination) beruht darauf, daß das Hö-

here das Niedere b e f a s s e , r ü c k v e r b i n d e ; die Unter-

ordnung (Subordination oder Subsumtion) darauf, daß das Niedere

vom Höheren b e f a ß t , r ü c k v e r b u n d e n w e r d e . Befas-

sen oder Rückverbinden, Befaßt- oder Rückverbundenwerden, das

sind die Weisen der Über- und Unterordnung. Hierin liegt aber

nichts Geringeres als das Verhältnis der Einschließung und des Ein-

geschlossenseins, worin eben jene logische E i n h e i t begründet

wird, welche „Vergleich“ und „Unterscheidung“ erst ermöglicht.

Einschließung und Eingeschlossensein zeigt sich auch in der Ein-

teilung der Stufen als sogenannte U n t e r e i n t e i - / l u n g

(subdivisio), und aus ihr wird auch begreiflich, daß sie ohne Sprung

stetig im Stufenbau fortgehen soll, nach der alten Regel: divisio fiat

in membra proxima.

Die formale Logik konnte diese Regel wohl richtig aufstellen,

aber nicht begründen. Erst die Befassung, Einschließung lehrt ihre

Notwendigkeit verstehen, erst aus der Stetigkeit der stufenförmig

hinuntersteigenden Ausgliederung, der darin liegenden Befassung,

Einschließung folgt auch die Notwendigkeit der Unterteilung ohne

Sprung.