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Kann ja doch die Kopula sprachlich überhaupt fehlen! Zum Beispiel:

„Der Himmel blaut“ statt „ist blau“; „Der Himmel blaut vielleicht“

(z. B.: „falls das Barometer steigt“) statt „kann blauen“.

Schließt der Begriff einer Ganzheit das Sein des Gegenstandes

sinngemäß ein, so bedarf es keiner wei- / teren Unterscheidung der

Kopula, um darnach Urteile einzuteilen. Die Kopula ist nur eine

sprachliche, keine logische Form. Ja, man kann sagen, das klassische

Ausgliederungsurteil „Die Gesellschaft gliedert sich in geistige und

handelnde Gemeinschaften aus“, „Die Säugetiere gliedern sich auch

in Huftiere aus“ — hat zumeist keine Kopula! Es stellt das Ausglie-

derungsverhältnis u n m i t t e l b a r dar, es bedarf keines „Ban-

des“, um Subjekt und Prädikat zu verbinden. Diese sind von Anbe-

ginn eine Einheit

1

.

Diese kurze Kritik der Kantischen Unterscheidungen scheint uns

vor allem zu zeigen, wie sehr die Verfolgung bloß f o r m a l e r

Gesichtspunkte zu überkünstelten Einteilungen und zu einer

Ü b e r f ü l l e v o n U r t e i l s a r t e n führt. Das setzt sich dann

in der Lehre vom Schlusse fort. Gehen wir auf den Begriff der

Ganzheit zurück, dann werden sich die Denkaufgaben wie die Ein-

teilungen der Urteilslehre nicht nur, sondern auch der Schlußlehre

einfacher gestalten.

Die V e r e i n f a c h u n g der logischen Formenlehre scheint uns

ein Wahrheitszeichen der ganzheitlichen Logik, da sie uns von schul-

meisterlichen Verirrungen wieder auf das Wesentliche zurückführt. /

XI.

Die ganzheitliche Einteilung der Urteile

A.

Ü b e r s i c h t

Die ganzheitliche Einteilung steht vor der einfachen Aufgabe, die

Urteile nach dem Gefüge der Ganzheit zu ordnen. Die ganzheit-

lichen Kategorien sind es demgemäß, welche die Einteilung der Ur-

teile bestimmen!

Außer den dadurch gegebenen k a t e g o r i a l e n Urteilsarten

unterscheiden wir aber noch nach der formalen Seite hin die Durch-

1

Über das disjunktive, divisive usw. Urteil später, siehe unten S. 136 ff.