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vorübergeht. Die Antwort heißt: man muß das erfahrene Einzelne

in seinen Ganzheitszusammenhang e i ng l i e d e r n. Dazu gehört

aber, daß man die zugehörige Ganzheit mit Stufe und Teilinhalt

a u f f i n d e ! U n d d i e s e A u f f i n d u n g e r f o r d e r t e i n e

n e u e E i n g e b u n g ! Nur durch eine Eingebung, welche den

Ganzheitszusammenhang der neuen Erfahrung angibt, erschauen

läßt, ist Verallgemeinerung möglich.

Ist der neue Ganzheitszusammenhang, das Allgemeine, erst ge-

wonnen, dann nimmt das Denken seinen alten Gang; es zergliedert

den in der Eingebung erlangten Gesamtgegenstand in Teilgegen-

stände. Dann entstehen wieder a u s g l i e d e r n d e U r t e i l e !

Wir erkennen daraus schon jetzt, was es mit der sogenannten

I n d u k t i o n und gar der durch „Aufzählung“ (nämlich aller oder

möglichst vieler Tatsachen) auf sich habe. Stellt sich die Eingebung

ein, dann be- / darf es keiner Häufung der Erfahrungen, es genügt

ein einziger Fall, um eine Eingliederung vorzunehmen. Daß in der

Wirklichkeit mehrere Beobachtungen erwünscht seien, ist natürlich

zuzugeben, aber das liegt an einer rein menschlichen Schwäche, kei-

nesfalls wird es vom Wesen des logischen Vorganges, der hier ob-

waltet, gefordert.

Die Geschichte der Wissenschaften, welche überall von der dem

Forscher aufblitzenden Eingebung berichtet, einer Eingebung, die

anderen Forschern, welche dieselben Tatsachen tausendmal beobach-

teten, nicht kam — die Geschichte aller Wissenschaften bestätigt

unsere Erklärung der Verallgemeinerung, „Induktion“ unbestreit-

bar. Doch sind wir mit diesen Darlegungen, die auch der Verfahren-

lehre angehören, späterem zum Teil vorausgeeilt

1

.

Die B e i s p i e l e für stufenbauliche und teilinhaltliche Urteile

der Eingliederung oder von unten hinauf ergeben sich aus den schon

oben angeführten Beispielen durch einfache Umkehrung ihrer Rich-

tung (nachdem einmal die betreffende Erkenntnis gewonnen wurde).

Zuerst der S t u f e n b a u :

(Gesellschaftslehre) Die Einzelnen der Volkstumsgemeinschaft sind Glieder der

Heimat, die Heimatgemeinschaften Glieder der Stammesgemeinschaften, diese des

Volkstums, diese der Volkstumskreise, diese der Menschheit. (S ist P

ü

; P

ü

ist P

ül

.. .) Zum

Unterschiede von der individualistischen Lehre, welche am Wahr-

1

Siehe unten S. 187 ff. und 254 ff.