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Umgekehrt ist beim hinaufsteigenden, eingliedernden Urteile das

Prädikat übergeordnet, daher von größerer Allgemeinheit: „Die

geistige Gemeinschaft ist ein Teilinhalt der Gesellschaft“, „Die Huf-

tiere sind Säugetiere“ (S ist P

ü

).

Da demnach in so vielen Fällen die herkömmliche Lehre vom Prä-

dikate als dem übergeordneten Begriffe offensichtlich nicht stimmt,

muß man sich fragen, wie es nur möglich war, daß sie sich bis heute

behauptete.

Ein Grund dafür mag in Schulsätzen liegen wie: „Alle Menschen

sind sterblich“, wobei „sterblich“ als der weitere Begriff erscheint,

da ja nicht nur die Menschen sterben. In Wahrheit handelt es sich

hier aber um ein hinaufsteigendes, eingliederndes Urteil und zwar

teilinhaltlicher Art. Die Beobachtung, daß Menschen und daß Or-

ganismen überhaupt sterben, wird v e r a l l g e m e i n e r t , wird

also der h ö h e r e n Ganzheit, nämlich / dem organismischen Le-

ben überhaupt zugeschrieben. Es bezeichnet nun einen Teilinhalt

(eine Eigenschaft) des g e s a m t e n organismischen Lebens, weil

die Sterblichkeit durch alle Stufen hindurchgeht. Der Satz „Alle Or-

ganismen sind sterblich“ ist aber bereits ein absteigendes, ausglie-

derndes Urteil, die Sterblichkeit bereits der u n t e r g e o r d n e t e

Begriff (S ist P

u

). — So wie in diesem Beispiele steht es nun in zahl-

losen Fällen, wo in verdeckter Weise verallgemeinernde, auf stei-

gende Urteile vorliegen, deren Prädikat allerdings übergeordneter

Art sein muß.

Ein anderer, wichtigerer Grund, der die falsche Lehre vom Prä-

dikate als dem übergeordneten Begriffe immer wieder stützt, liegt

in den gemischten Urteilen. In „Die Rose ist rot“ erklärt man „rot“

insofern mit Recht für übergeordnet, als ja in der Tat auch noch

andere Dinge rot sind, nicht nur die Rose. In Wahrheit steht es

aber beim gemischten Urteil grundsätzlich anders. Denn dieses sagt

ja artfremde, g a n z h e i t s f r e m d e Eigenschaften (Merkmale,

Teilinhalte) vom Subjekte aus! Was aber ganzheitsfremd ist, kann

der Ganzheit unmittelbar weder über- noch untergeordnet werden!

Nur Ganzheitseigenes, in den Zusammenhang Gehöriges, kann

k a n n daher in anderem Zusammenhang als allgemeiner behandelt werden, als

P

ü

! Diese vielfache Gliedhaftigkeit, die dann zur Erscheinung kommt, brauchen

wir aber hier nicht weiter zu verfolgen!