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über-, unter- oder nebengeordnet werden. In Urteil „S ist P
g
“ ge-
hört „P
g
“ nicht in den Ganzheitszusammenhang von S. Das Urteil
„Der Nordländer ist ausdauernd" sagt eine ganzheitseigene Eigen-
schaft, „Der Nordländer ist weiß", „Der Neger ist schwarz“, „Die
Rose ist rot“ — sagt eine Natureigenschaft, das ist Ganzheitsfremdes
aus; nämlich die Farbe, welche eine physikalische Erscheinung ist,
keine menschliche, auch keine Lebenserscheinung. H i e r l i e g e n
B e g r i f f e v o n u n v e r g l e i c h b a r e r , i n k o m m e n s u -
r a b l e r A l l g e m e i n h e i t v o r ! Ob „rot“ allgemeiner sei als
„Rose“ oder als „Mensch“ — ist daher eine f a l s c h g e - /
s t e l l t e F r a g e ! Sie gleicht der, ob „Logarithmus“ oder
„Schlacht“ allgemeiner seien: beide sind unvergleichbar, inkom-
mensurabel, von f r e m d e m G e n u s .
Nur was im Stufenbau und in den Teilinhalten den Verzwei-
gungen der betreffenden Gesamtganzheiten angehört, ist im All-
gemeinheitsgrade vergleichbar! In der Logik kennt man ja seit lan-
gem die „disparaten Begriffe“. Nun, alle Natureigenschaften und
alle echten, das heißt geistigen und biologischen Ganzheiten sind
in bezug auf ihre Allgemeinheit disparat. Das gilt auch für die
m a t h e m a t i s c h e n
G e g e n s t ä n d e . „Ein Viereck ist
weiß“, „Ein Logarithmus ist elektrisch“ sind deswegen sinnlose Ur-
teile, weil die mathematischen Gegenstände (welche Idealgegen-
stände sind) Natureigenschaften gar nicht annehmen. Hier zeigt sich
also besonders klar die Unvergleichbarkeit beider Allgemeinheiten.
Sogar innerhalb der Naturerscheinungen selbst begegnen wir die-
ser Tatsache! Innerhalb der Schwerkraftserscheinungen mögen „Be-
schleunigung“, „Gleichgewicht“ und so fort als Sonderfälle allge-
meiner Fälle (allgemeiner Gleichungen) auffaßbar sein. Eine Erschei-
nung der Mechanik aber auf elektromagnetische Erscheinungen zu-
rückzuführen, also diese letzteren als „allgemeiner“ denn jene auf-
zufassen, ist schon nicht mehr möglich.
Unser Ergebnis: Die Prädikate hinabsteigender oder ausgliedern-
der Urteile sind besonderer als ihre Subjekte; die Prädikate hinauf-
steigender oder eingliedernder Urteile sind allgemeiner als ihre Sub-
jekte. Die Prädikate gemischter Urteile sind in bezug auf ihre All-
gemeinheit mit ihren Subjekten unvergleichbar. In diesem Falle
haben daher Urteile von der Form „S ist P“ weder ein über- noch
ein untergeordnetes Prädikat, sondern eben ein ganzheitsfremdes. /