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fenbau zum Teilinhalte, beruht vielmehr auf mangelhafter Mit-

gedachtheit.

Fehlerhafte Urteile müssen, wie dieser Fall lehrt, nicht immer

für sich selbst genommen fehlerhaft sein. Vielmehr kann sich die

mangelhafte Mitgedachtheit auch erst im Zusammenhange mit an-

deren Urteilen zeigen, also vor allem im Schlusse.

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