154
[216]
fenbau zum Teilinhalte, beruht vielmehr auf mangelhafter Mit-
gedachtheit.
Fehlerhafte Urteile müssen, wie dieser Fall lehrt, nicht immer
für sich selbst genommen fehlerhaft sein. Vielmehr kann sich die
mangelhafte Mitgedachtheit auch erst im Zusammenhange mit an-
deren Urteilen zeigen, also vor allem im Schlusse.
/