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[214/215]

G. Das U r t e i l u n d d i e l o g i s c h e n G r u n d s ä t z e

Wie beim Begriffe zeigen sich auch die logischen Grundsätze beim

Urteile deutlich am Werke, sobald man nur das wahre Wesen des

Urteils festhält. Faßt man freilich das Urteil in der herkömmlichen,

äußerlichen Weise als „Verbindung zweier Begriffe“ auf, dann wird

man von den logischen Grundsätzen nicht leicht etwas entdecken.

Versteht man dagegen das Urteil als Entfaltung des (ursprünglich

in der Eingebung empfangenen) Gesamtgegenstandes durch Zerle-

gung in Teilgegenstände, dann ist der Blick auf die logischen Grund-

sätze: auf das Festhalten oder die Einerleiheit in dieser Entfaltung

sowie das gliedhaft Verzweigte dabei, die Mitgedachtheit, frei!

Mit diesem kurzen Hinweise ist schon alles gesagt, doch wollen

wir noch ein wenig dabei verweilen. Der Gesamtgegenstand muß

im zerlegenden, fortgliedernden Denken in Teilgegenstände beson-

dert werden, worin eben das Urteil besteht. Hierbei ist das Denken

als ein sich selbst Setzendes und Entgegensetzendes am Werke: ge-

schieht dies in Stetigkeit, Festhalten des Setzungsinhaltes, anders ge-

sagt, Beisichselbstbleiben des ebenbildlich fortgliedernden Denkens,

dann ist die Einerleiheit gewahrt, das Urteil hat den Begriff r i c h -

t i g entfaltet!

Aber nicht nur das richtige (im Gesamtgegenstande wirklich ent-

haltene) Prädikat (der richtige Teilgegenstand) ist im Urteile aus-

zusprechen; beide sind auch in ihrer Gliedhaftigkeit festzuhalten,

in ihrer Verzweigtheit mit allen anderen Ganzheiten — der lo-

gische / Grundsatz der Mitgedachtheit zeigt sich zugleich am Werke!

Was an Gliedhaftigkeit, Verzweigtheit mit anderen Ganzheiten im

Gesamtgegenstande und den Teilgegenständen wesensgemäß enthal-

ten ist, muß im Urteile erhalten bleiben, sei es stillschweigend, sei es

ausdrücklich.

Von hier aus läßt sich denn auch ein tieferer Einblick in die Feh-

ler und Unvollkommenheiten des Urteils gewinnen, als es bisher

möglich war.

Ein Beispiel für den V e r s t o ß g e g e n d i e E i n e r l e i h e i t

bildet die bekannte „contradictio in adjecto“, der Widerspruch in

der Beifügung (oder im Prädikate). In dem Urteile „Eisen ist aus

Holz“ findet die herkömmliche Auffassung nur die Verbindung

eines „unverträglichen“ Begriffes, hier des Prädikates, mit einem