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das Deutsche mit demselben Worte „Schluß“. Da die deutsche

Sprache im übrigen richtig vom „Ziehen“ eines Schlusses spricht, so

wäre eigentlich „ A u s z u g “ oder auch „Ergebnis“ oder „Ablei-

tung“ vorzuziehen. Auch der Ausdruck „Folgerung“ leidet daran,

daß er den Ergebnissatz nur als den den Vordersätzen nachfolgen-

den bezeichnet, also seiner äußeren Stellung nach.

Nach alledem ist auch der Schullogik nicht zu widersprechen,

wenn sie den Schluß als eine „Verbindung" zweier Urteile, ferner

als „Begründung“ eines Urteils, des Schlußsatzes, aus den vorher-

gehenden erklärt. (Als „Ableitung“ eines Urteils kann man dagegen

den Schluß nicht erklären, da „ableiten“ ja nichts anderes als „schlie-

ßen“ heißt, wie schon oben bemerkt.) Dem ist also nicht zu wider-

sprechen — indessen es bleibt an der Oberfläche. Nur ä u ß e r l i c h

gesehen ist es eine „Verbindung“, „Begründung“, aber w o r i n

d a s a l l e s b e s t e h e , wieso eine „Verbindung“ einen Folge-

satz ergebe, wie eine „Ableitung“, „Begründung“ zustande komme,

das ist die Frage! Daher sind diese Begriffsbestimmungen wertlos.

Und wenn dann auch h i n t e r d r e i n mit Aristoteles das Wesen

des Schlusses aus der Uber- und Unterordnung der Begriffe richtig

erklärt wird, so wurde doch in der Definition selbst / nur von

Äußerlichem geredet. Das ist wohl mit ein Schlüssel dafür, daß die

Denkbarkeit des Zusammenordnens der Urteile zur Folgerungs-

reife gar nicht beachtet wurde! Es handelte sich eben nur um eine

„Verbindung“ der Urteile, und damit schien die Denkaufgabe

erledigt!

Setzen wir dem unsere Begriffsbestimmung des Schlußsatzes als

„Urteil höherer Ordnung“ oder „Miturteil“ entgegen, so halten

wir damit die Einheit fest, welche der Schlußsatz in seinem Gehalte

durch Insichbefassung der Begriffe der Vordersätze darstellt, sowie

die nicht genug zu betonende Tatsache, daß der Begriffsgehalt des

Schlußsatzes eben darum mit dem bloßen Wortlaute nicht erschöpft

sei! Daß der Schlußsatz „Sokrates ist sterblich“ nicht eine individu-

elle Tatsache feststellt, sondern die Gliedhaftigkeit der sokratischen

Sterblichkeit, also einen S o n d e r f a l l e i n e s A l l g e m e i n e n

— erst das verleiht ihm einen Begriffsgehalt, Wahrheitsgehalt, der

weit über den des äußerlich gleichlautenden Feststellungsurteils —

„Sokrates starb“ — hinausgeht (da ja in der bloßen Feststellung

einer Tatsache das Allgemeine noch nicht ausgesprochen ist)! Es

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