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satze: nota notae est nota rei ipsius; quod repugnans notae repugnat

rei ipsi — das Merkmal des Merkmals ist das Merkmal der Sache

selbst; was dem Merkmal widerspricht, widerspricht auch der Sache

selbst

1

.

Eine volle Klärung und Vertiefung der Lehre von der Über- und

Unterordnung der Begriffe in den beiden Prämissen ist indessen nur

auf ganzheitlichem Wege zu erreichen. Hier ist entscheidend, daß,

wie beim Begriffe und beim Urteile, zweierlei Unterordnung zu un-

terscheiden ist: die stufenbauliche und die teilinhaltliche. Es g i b t

z w e i e r l e i A l l g e m e i n e s , den Stufenbau und den Teilin-

halt (die Merkmale), in jedem ist eine andere Unterordnung festzu-

stellen.

Die nähere Betrachtung lehrt das dictum als nicht schlechthin,

sondern nur für Teilinhalte geltend.

Für den Stufenbau kann das dictum nicht ohne Vorbehalt gelten.

Zwar gehen die Teilinhalte durch alle Stufen hindurch, so daß alle

Teilinhalte (Merkmale), die in den höheren Stufen enthalten sind,

auch in den niederen Vorkommen; jedoch ist der Stufenwert dieser

Teilinhalte dadurch keineswegs bestimmt. Denn der Stufenwert ist

überall durch arteigene, unwiederholbare Veränderungen gekenn-

zeichnet. Zum Beispiel kommt das Merkmal „Gebären lebendiger

jungen“ zwar allen Säugetieren zu, aber die Zeit der Trächtigkeit

ist bei den neben- und untergeordneten Stufen verschieden: der

Stufenwert ein und desselben Merkmals ist verschieden, dieselben

Merkmale verändern sich auf allen Stufen! Daher gilt das dictum

nur mit folgender Einschränkung:

/

Im Stufenbau kommen die Merkmale der höheren Stufe allen

niederen Stufen nur mit Ausnahme jener Besonderungen zu,

welche den Stufenwert des betreffenden Merkmals bestimmen.

Diese Einschränkung des dictum gilt nicht für die Teilinhalte,

das heißt für die Merkmale ohne Rücksicht auf den Stufenwert.

Denn hier werden die Begriffe an sich, in ihrer Allgemeinheit ge-

nommen, z. B. „Gebären lebendiger Jungen“ ohne die Besonder-

heiten der Austragezeit und dergleichen.

/

1

Immanuel Kant: Logik, 3. Aufl., Leipzig 1920 (= Philosophische Bibliothek,

Bd 43), S. 63.