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[234/235]

B. A l l g e m e i n e R e g e l n d e s S c h l u s s e s

Kehren wir zum allgemeinen Grundsatze der Uber- und Unter-

ordnung zurück, so folgen aus ihm (ebenso wie auch aus dem dic-

tum) einige allgemeine Regeln, welche die Schullogik, fußend auf

Aristoteles, seit alters für die kategorischen Schlüsse scharfsinnig for-

mulierte:

1.

Aus bloß verneinenden Vordersätzen folgt nichts („ex mere

negativis nihil sequitur“). Die Begründung ist einfach: wo dem All-

gemeinen nichts zugeschrieben wird, kann auch auf das Besondere

nichts übertragen werden. Zum Beispiel würde aus den Sätzen:

„Alle Menschen sind sterblich — Sokrates ist kein Mensch“ nichts

folgen.

2.

Aus bloß partikularen Vordersätzen folgt nichts („ex mere

particularibus nihil sequitur“). Die sogenannten partikularen Ur-

teile sind ja unbestimmt, und aus Unbestimmtem kann Bestimmtes

nicht gefolgert werden. Im Unbestimmten ist ja keine feste Ord-

nung, daher auch keine feste Unterordnung. Zum Beispiel folgt aus

den Vordersätzen: „Einige Menschen sind sterblich — einige Könige

sind Menschen“ nichts Bestimmtes, da die betreffenden Könige

einerseits nicht bestimmt unter den Begriff Menschen fallen, ande-

rerseits nicht bestimmt ist, ob unter die sterblichen oder nicht sterb-

lichen.

3.

Aus einem partikularen Obersatze und einem verneinenden

Untersatze folgt nichts. Dies ist nur ein Sonderfall von „1.“ und

„2.“. Aus „Einige Menschen sind sterblich — Sokrates ist kein

Mensch“ folgt nichts, da „Sokrates“ in den Mittelbegriff („Mensch")

nicht eingeordnet wird, überdies die Eigenschaften des- / selben im

Obersatze durch den Zusatz „einige“ unbestimmt gelassen werden.

4.

Sind beide Vorsätze bejahend, so ist auch der Schlußsatz be-

jahend. Da der Schluß auf der Unterordnung der Begriffe beruht,

bedarf dieser Satz keiner Erläuterung. In den bejahenden Vorder-

sätzen erfolgt eben eine tatsächliche (bejahende) Unterordnung, die

im Schlußsatze festgestellt wird.

5.

Ist ein Vordersatz verneinend oder partikular, so ist es auch

der Schlußsatz: der Schlußsatz folgt dem schwächeren Teile („con-

clusio sequitur partem debiliorum“). Auch das geht auf Aristoteles

zurück. Es versteht sich von selbst aus der Unterordnung der Be-