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kann daher dazu kommen, daß dieser Begriffs- und Wahrheitsgehalt

von ihm wieder herausgelesen, ausgegliedert wird — eine wichtige

Tatsache, auf die wir in anderen Zusammenhängen noch stoßen

werden (namentlich im Rückverbindungsurteile).

An anderen Begriffen als dem Individualbegriff „Sokrates“ wird

das noch klarer. Aus dem Begriffe der „Sonnennähe“ und „Sonnen-

ferne“ — etwa enthalten in dem Schlußurteil „Die Erdbahn hat

Sonnenferne und Sonnennähe“ — läßt sich auf die elliptische Ge-

stalt der Erdbahn zurückschließen: die Konklusion trägt die Prä-

missen in sich.

/

XIII.

Die Über- und Unterordnung im Schlusse und das

Dictum de omni et nullo

A. Das D i c t u m

Schon Aristoteles erkannte, wie oben ausgeführt, daß der Schluß

auf der Uber- und Unterordnung dreier Begriffe, des Oberbegriffes

und des Unterbegriffes (terminus maior und minor), vermittelt

durch den Mittelbegriff (medius), beruhe. Diese Lehre wurde von

den Späteren und der Scholastik nicht vertieft, eher verflacht, indem

sie sie zu dem sogenannten dictum de omni et nullo erweiterten,

dem Satze von allem und keinem. Er lautete: Was von allen gilt,

gilt auch von einigen und einzelnen; was von allen nicht gilt, gilt

auch von einigen und einzelnen nicht (quidquid de Omnibus valet,

valet etiam de quibusdam et singulis; quidquid de nullo valet, nec

de quibusdam et singulis valet).

Diese Formulierung hat die Schwäche, das Quantitative — „von

allen“ — hervortreten zu lassen, während es sich genau genommen

um Allgemeines und Konkretes, höhere und niedere Allgemeinheit,

zuletzt Konkretheit handelt. Die bekannte Formulierung des „dic-

tum“ durch K a n t lenkt wieder in den Begriff der Allgemeinheit

zurück: „Was einem Begriffe allgemein zukommt oder widerspricht,

das kommt auch zu oder widerspricht allem Besonderen, was unter

jenem / Begriffe enthalten ist“

1

. Das entspricht dem alten Grund-

1

Immanuel Kant: Kritik der reinen Vernunft, Leipzig 1920 (= Sämtliche

Werke, Bd 3), S. 253.