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Dies liegt ja in der Natur jeder ganzheitlichen Betrachtung über-

haupt: Je höher der Allgemeinbegriff ist, umso mehr läßt sich aus

ihm entwickeln, folgern, je später das Schlußurteil in einer Schluß-

kette, umso mehr Vordersätze nahm es in sich auf — umso mehr

Folgerungen (dieselben, die früher Vordersätze waren) ergeben sich

daraus.

Als einen nicht geringen Ertrag unserer Unterscheidung umge-

kehrter Schlüsse betrachten wir den Umstand, daß nunmehr

Schlüsse, die im Leben und der Forschung Vorkommen, aber in den

überlieferten neunzehn Modi der vier Figuren nicht untergebracht

werden konnten, in ihrem besonderen Wesen verstanden und auf

ihre Form gebracht werden konnten. Ja, ge- / rade sie gehören dem

Leben an, wie die obigen Beispiele zeigen, und würden „in spanische

Stiefel eingeschnürt“, wollte man sie justament als Syllogismus kon-

struieren.

Daß die überkommene Logik die Umkehrung der Schlüsse in un-

serem Sinne nicht sah, liegt grundsätzlich daran, daß ihr die ganz-

heitlichen Kategorien fehlten, die sie zu einer solchen Unterschei-

dung befähigt hätten. Daß Urteile höherer Ordnung Folgeurteile

(Teilgegenstände des Begriffs) ihrerseits a u s g l i e d e r n , daher,

was genetisch Vordersatz war, wesenhafterweise als Folgesatz her-

vorzubringen vermögen — das mußte jeder unganzheitlichen Logik

fremd bleiben. Auch ist der Begriff der Richtung, daher auch der Be-

griff der U m k e h r u n g d e r R i c h t u n g für unsere Unter-

scheidung unentbehrlich. Der überkommene Begriff der Umkehrung

dagegen als bloßer Vertauschung der Stelle von Subjekt und Prädi-

kat im Urteil erwies sich schon beim Urteile als ungenau und be-

denklich, beim Schlusse aber wäre er völlig unanwendbar. Erst der

Begriff einer Richtung der Urteile und der Begriffe hinauf ttnd hin-

ab, sowohl stufenbaulich wie teilinhaltlich, bietet die Möglichkeit,

auch die Schlüsse genetisch als auf Vordersätze, wesenhaft auf diese

als Folgesätze ausgerichtet zu bestimmen.

Das Wesentliche aber bleibt immer, die Ganzheiten höherer Ord-

nung (höherer Stufe und Teilinhalte) als die niederen ausgliedernd

zu erkennen. Dann versteht man, daß nicht die Teilbegriffe das Be-

griffsgebäude bestimmen, sondern das Begriffsgebäude die Teilbe-

griffe, das Ganze die Glieder bestimme — demgemäß auch der