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Schlüsse aus stufenbaulich-teilinhaltlichen Vordersätzen. (Die Ge-
setze der Gravitation und Mechanik z. B. sind Gesetze von Massen,
zuletzt Himmelskörpern, desgleichen der Wärme, Elektrizität usw.)
5.
Schlüsse auf geistige Gesetze sind Schlüsse auf einsichtig erfaß-
bare Vorrangsätze. Vorrangsätze gehören sowohl der Ausgliederung
als auch der Umgliederung an. Sie stellen daher s o w o h l das We-
sen und Gefüge der Ganzheit (Stufe) in ihren Teilinhalten wie
ihrem Stufenbau dar; als auch das Verhalten der Ganzheit in der
Umgliederung. Der Vorrang z. B. der geistigen Teilinhalte und der
höheren Stufen in der Gesellschaft gilt für das Gefüge wie für die
Geschichte (Umgliederung) der Gesellschaft.
/
Rückblickend fügen wir noch hinzu:
6.
A u s g l i e d e r n d e S c h l ü s s e gehen auf das Besondere
(P
u
), sofern sie tiefere Stufen oder Sonderteilinhalte betreffen; sie
gehen aber auf das Allgemeine (P
ü
), sofern sie solche Teilinhalte
betreffen, welche auf allen Stufen oder in anderen Ganzheiten oder
in ganzheitsfremden Gebilden Vorkommen (z. B. „Die Rose ist rot“
—
rot kommt auch außerhalb der Rosen vor).
7.
R ü c k v e r b i n d e n d e S c h l ü s s e gehen auf ein Allge-
meines, sei es der höheren Stufe, sei es der umfassenderen Teilin-
halte.
Ferner gilt:
8.
Es ist für die verbindliche Kraft des Schlusses gleichgültig, ob
die Bestandteile der Vordersätze, aus denen geschlossen wird, ganz-
heitseigene oder ganzheitsfremde sind. Zwar sind die ganzheits-
fremden Zusammenhänge nicht einsichtig verstehbar; doch ist das
eine Angelegenheit, die den Begriff oder das Urteil angeht, denn
für diese ist es nicht gleichgültig, ob ihr Sinngehalt einsichtig oder
nur Tatsachen feststellend ist. (Zum Beispiel „Die Rose ist rot“ —
„rot“ ganzheitsfremd, Zusammenhang uneinsichtig; „Die Rose lebt“
—
„lebt“ ganzheitseigen, Zusammenhang einsichtig.) Für den Schluß
dagegen ist einzig maßgebend, ob die Begriffe der Urteilsglieder in
ein Allgemeines eingegliedert oder von einem Allgemeinen befaßt
werden! Einzig diese Herstellung des Uber- und Unterordnungs-
zusammenhanges macht den Schluß aus. Zum Beispiel ist der Schluß:
Neger sind schwarz; Bewohner von Teilen Afrikas sind Neger; also
sind Bewohner von Teilen Afrikas schwarz — ebensogut ein Schluß