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Schlüsse aus stufenbaulich-teilinhaltlichen Vordersätzen. (Die Ge-

setze der Gravitation und Mechanik z. B. sind Gesetze von Massen,

zuletzt Himmelskörpern, desgleichen der Wärme, Elektrizität usw.)

5.

Schlüsse auf geistige Gesetze sind Schlüsse auf einsichtig erfaß-

bare Vorrangsätze. Vorrangsätze gehören sowohl der Ausgliederung

als auch der Umgliederung an. Sie stellen daher s o w o h l das We-

sen und Gefüge der Ganzheit (Stufe) in ihren Teilinhalten wie

ihrem Stufenbau dar; als auch das Verhalten der Ganzheit in der

Umgliederung. Der Vorrang z. B. der geistigen Teilinhalte und der

höheren Stufen in der Gesellschaft gilt für das Gefüge wie für die

Geschichte (Umgliederung) der Gesellschaft.

/

Rückblickend fügen wir noch hinzu:

6.

A u s g l i e d e r n d e S c h l ü s s e gehen auf das Besondere

(P

u

), sofern sie tiefere Stufen oder Sonderteilinhalte betreffen; sie

gehen aber auf das Allgemeine (P

ü

), sofern sie solche Teilinhalte

betreffen, welche auf allen Stufen oder in anderen Ganzheiten oder

in ganzheitsfremden Gebilden Vorkommen (z. B. „Die Rose ist rot“

rot kommt auch außerhalb der Rosen vor).

7.

R ü c k v e r b i n d e n d e S c h l ü s s e gehen auf ein Allge-

meines, sei es der höheren Stufe, sei es der umfassenderen Teilin-

halte.

Ferner gilt:

8.

Es ist für die verbindliche Kraft des Schlusses gleichgültig, ob

die Bestandteile der Vordersätze, aus denen geschlossen wird, ganz-

heitseigene oder ganzheitsfremde sind. Zwar sind die ganzheits-

fremden Zusammenhänge nicht einsichtig verstehbar; doch ist das

eine Angelegenheit, die den Begriff oder das Urteil angeht, denn

für diese ist es nicht gleichgültig, ob ihr Sinngehalt einsichtig oder

nur Tatsachen feststellend ist. (Zum Beispiel „Die Rose ist rot“ —

„rot“ ganzheitsfremd, Zusammenhang uneinsichtig; „Die Rose lebt“

„lebt“ ganzheitseigen, Zusammenhang einsichtig.) Für den Schluß

dagegen ist einzig maßgebend, ob die Begriffe der Urteilsglieder in

ein Allgemeines eingegliedert oder von einem Allgemeinen befaßt

werden! Einzig diese Herstellung des Uber- und Unterordnungs-

zusammenhanges macht den Schluß aus. Zum Beispiel ist der Schluß:

Neger sind schwarz; Bewohner von Teilen Afrikas sind Neger; also

sind Bewohner von Teilen Afrikas schwarz — ebensogut ein Schluß