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Schlußsatz seine genetischen Prämissen als Ausgliederungsfolgen in
sich trägt, als Folgesätze setzt.
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XVI.
Die Schlüsse und die Vollurteile
Der sogenannte Schluß aus zusammengesetzten Urteilen
Es muß auffallen, daß in der ganzheitlichen Lehre vom Schlusse,
soweit sie bisher entwickelt wurde, von den oben als V o 11 ur-
t e i l e bezeichneten Urteilen nicht die Rede war.
Die überlieferte Lehre und namentlich neuere Logiker schreiben
aber gerade diesen Schlüssen eine besondere Bedeutung zu. In Wahr-
heit ist es aber ein unfruchtbares Kapitel! Von dem, was wir früher
als Vollurteile bezeichneten, nämlich den divisiven, disjunktiven,
konjunktiven und überhaupt gliedernden, auch hypothetischen Ur-
teilen und Schlüssen pflegt man besonders herauszugreifen:
1.
Die hypothetischen Schlüsse. Das sind solche, deren Obersatz
ein hypothetisches Urteil ist, wobei entweder mit dem Grunde die
Folge gesetzt wird (modus ponens), oder mit der Folge der Grund
aufgehoben wird (modus tollens), z. B. Wenn es regnet, ist es naß;
nun hat es geregnet; also ist es naß (modus ponens); dagegen: nun
ist es nicht naß; also hat es nicht geregnet (modus tollens).
2.
Die sogenannten disjunktiven Schlüsse, solche, deren Obersatz
ein disjunktives Urteil ist. Es wird entweder von der Gültigkeit
eines Urteilsgliedes auf die Ungültigkeit der übrigen Urteilsglieder
geschlossen (modus ponendo tollens); oder von der Ungültigkeit
eines Gliedes auf die Gültigkeit der anderen (modus tollendo po-
nens). Zum Beispiel:
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Das Dreieck ist entweder rechtwinkelig (I) oder spitz- (II) oder
stumpfwinkelig (III);
nach I: nun ist es rechtwinkelig;
also ist es weder spitz- noch stumpfwinkelig
(modus ponendo tollens);
nach II: nun ist es weder spitz- noch stumpfwinkelig;
also ist es rechtwinkelig (modus tollendo ponens).
Ein Schluß mit hypothetisch-disjunktivem Obersatze heißt D i -
l e m m a (Trilemma, Polylemma), nach der Form: wenn x wäre,