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durch Urteile und Schlüsse zu entfalten und mit dem bisher gege-
benen Begriffsgebäude zu verbinden ist.
Die Verneinungen und Partikularismen dagegen sind von den
Grundfiguren auszuschließen; schon deswegen, weil sie nicht eine
nur beschränkte Anzahl brauchbarer Modi bilden, sondern vielmehr
eine unbestimmte Anzahl von Möglichkeiten, die durch die bisher
von der formalen Logik entwickelten nicht erschöpft sind. Die Auf-
gabe der Ausschließungen und Partikularismen ist vielmehr: zu
weitgehende Schlüsse zu verhindern und somit das Gebiet für die
eigentlichen, endgültigen Schlüsse, die kategorischen, vorzubereiten.
Schon daß die kategorische Konklusion, das heißt die einfache
Bejahung, S ist P, „allgemein bejahend“ genannt wird, ist nur im
Hinblick auf die Verneinungen und Einschränkungen (Partikularis-
men) zu rechtfertigen. In dem Schlusse „Alle Menschen sind sterb-
lich“ ist das „alle“ streng genommen eine Tautologie; nur im Hin-
blick auf die Möglichkeit, in anderen Fällen einige auszuschließen,
wird das „alle“ gerechtfertigt. Genau genommen heißt der Satz:
„Der Mensch ist sterblich (die Gattung Mensch)“ —- was also das
einfache kategorische Urteil ergibt.
Endgültige Schlüsse sind nur die kategorischen, im Sinne von
„allgemein bejahenden“, alle anderen sind nur vorläufige Erkennt-
nisse, welche durch Einschränkungen oder Ausschließungen der Ge-
winnung des kategorischen Schlusses dienen.
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A.
Die G e s e t z e d e r a u s g l i e d e r n d e n u n d d e r
r ü c k v e r b i n d e n d e n S c h l ü s s e
Aus allem Vorhergehenden folgen ohne weitere Begründung die
folgenden allgemeinen Schlußgesetze.
1.
Aus stufenbaulichen Vordersätzen folgen nur stufenbauliche
Schlüsse.
2. Aus teilinhaltlichen Vordersätzen folgen nur teilinhaltliche
Schlüsse.
3.
Aus stufenbaulich-teilinhaltlichen Vordersätzen folgen nur
Schlüsse auf Stufen mit Teilinhalten oder (was dasselbe ist) auf Teil-
inhalte der Stufen. Die meisten Schlüsse sind stufenbaulich-teilinhalt-
lich, z. B.: „Der Mensch (Stufe) ist sterblich (Teilinhalt)“.
4.
Schlüsse auf Naturgesetze im besondern sind Schlüsse auf Tä-
tigkeitsweisen von Ganzheiten (Stufen), daher nur möglich als