Table of Contents Table of Contents
Previous Page  7620 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7620 / 9133 Next Page
Page Background

210

[298/299]

entgegengesetzte Umkehrung wird die Form des Urteils verändert.

Der Begriffsinhalt soll nach herkömmlicher Auffassung derselbe

bleiben

1

.

Im unmittelbaren Schlusse durch Ä q u i p o l l e n z , Gleich-

wertigkeit oder Isodynamie (ίσοδυναμία) wird „S ist P“ in „Kein S

ist Nicht-P“ verwandelt. Der Begriffsinhalt bleibt derselbe, denn:

Doppelte Verneinung ist Bejahung (duplex negatio est affirmatio).

Zum Beispiel: Jede Rose hat Dornen; keine Rose ohne Dornen,

keine Rose, die keine Dornen hätte.

Durch S u b a l t e r n a t i o n wird aus dem allgemeinen Urteile

auf das besondere geschlossen: Alle Fische sind Wassertiere; also

sind auch einige Fische Wassertiere. Desgleichen im Falle der Ver-

neinung: Kein Mensch ist frei von Irrtum; also sind auch einige

Menschen nicht frei von Irrtum. Diese Folgerung heißt ad subalter-

natam. Ihr steht der Schluß vom Untergeordneten auf das Über-

geordnete gegenüber, die Folgerung ad subalternantem oder durch

Überordnung: Es ist falsch, daß einige Menschen frei von Irrtum

wären; also ist es auch falsch, daß alle Menschen frei von Irrtum

wären. Hier wird aus der Falschheit des untergeordneten auf die

Falschheit des übergeordneten Urteils geschlossen. — Beim unmit-

telbaren Schlusse durch Subalternation liegt das sogenannte „Dic-

tum de omni et nullo“ / zugrunde, über welches wir uns früher be-

reits aussprachen

2

.

Durch O p p o s i t i o n (Entgegensetzung) wird aus der Wahr-

heit eines Urteils die Unwahrheit seines Gegenteils gefolgert, und

zwar gilt im besonderen:

1.

Aus der Gültigkeit eines Urteils folgt die Ungültigkeit (a) sei-

nes kontradiktorischen Gegenteils, (b) seines konträren Gegenteils

[(a) oppositio contradictoria, (b) oppositio contraria],

2.

Aus der Ungültigkeit eines Urteils folgt die Gültigkeit seines

kontradiktorischen Gegenteils.

3.

Aus der Ungültigkeit eines Urteils folgt die Gültigkeit des ent-

sprechenden subkonträren. (Nach altem logischem Brauche werden

die Urteile „Einige S sind P“ und „Einige S sind nicht P“ als „sub-

konträr“ bezeichnet, z. B.: „Einige Menschen erreichen ein Alter

1

Dagegen vgl. unten S. 211 ff.

2

Siehe oben S. 164 ff.