Table of Contents Table of Contents
Previous Page  7674 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7674 / 9133 Next Page
Page Background

264

[373/374]

Das Entscheidende für die Art der Begriffsbiidung ist einzig und

allein, ob der Gegenstand in seinem sinnvollen Zusammenhange,

das heißt als Ganzheit, erkannt werde oder nicht! Dementsprechend

unterscheiden wir:

a.

ganzheitliche Begriffe;

b.

Begriffe von Ganzheiten ferner Ordnung oder ursächlich-

mechanistische, also (unterstellterweise) unganzheitliche Be-

griffe;

c.

geschichtliche oder konkret-einmalige Begriffe.

Wir erklären sie kurz nach der Reihe, kurz, da wir in unseren

verfahrenkundlichen Werken alles Nötige näher besprachen und an

geisteswissenschaftlichen wie naturwissenschaftlichen Beispielen näher

erläuterten

1

.

/

a .

Die g a n z h e i t l i c h e n B e g r i f f e

Die Begriffe echter Ganzheiten, das ist aller geistigen, gesellschaft-

lichen (einschließlich der wirtschaftlichen) und auch der organismi-

schen Gegenstände, haben ein nur ihnen eigenes Gepräge. Dieses ist

durch die Darstellung des Gegenstandes in seiner Gliederung be-

stimmt; und das schließt wieder in sich:

α.

der Gegenstand wird entweder nach seinem Stufenbau oder

nach seinen Teilinhalten, das heißt nach seinem Sachgehalte

dargestellt; beide zusammen bilden die Darstellung der Aus-

gliederungsordnung;

β. die Teilinhalte werden nach ihren Leistungen, Verrichtungen,

Funktionen (diese aber nicht im mathematisch-mechanischen

Sinne) bestimmt;

γ. Stufenbau und Teilinhalt werden von den ganzheitlichen Be-

griffen ihrem Range nach dargestellt. Der „Rang“ ist kein

willkürlicher, sondern findet (1) in der Höhe der Stufen, (2)

in der Ganzheitsnähe der Teilinhalte (Sachgehalte, Merkmale)

seinen objektiven Maßstab, also seinen M a ß s t a b i m G e -

g e n s t a n d e s e l b s t ! Und zwar gilt allgemein: die höhere

1

Vgl. meine Bücher: Fundament der Volkswirtschaftslehre, 5. Aufl., Graz

1967; Tote und lebendige Wissenschaft, 5. Aufl., Graz 1967; Kategorienlehre,

3. Aufl., Graz 1969; Gesellschaftslehre, 4. Aufl., Graz 1969 (S. 649 ff. der Nach-

weis der verfahrlichen Einheit aller theoretischen Gesellschaftswissenschaften!;

Naturphilosophie, 2. Aufl., Graz 1963, und andere mehr.