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findung ist vor Lehre“, „Leistung ist vor Preis“, sind Vorrangsätze,

dem wesensgemäßen Bau der Ganzheit entnommen. Sie lassen

z. B. erkennen, daß und warum im Betriebe die Leistung des Kon-

strukteurs und Ingenieurs grundlegend für die des ausführenden

Arbeiters sei, auch für Markt und Preis usw.

Sätze wie: „Rückverbundenheitsbewußtsein (Glau- / be) ist (lo-

gisch) vor Eingebungsbewußtsein, dieses wieder als Gegenstands-

und Gestaltungsbewußtsein (logisch) vor Wollen und Handeln, da

letztere nur die Summe aus ersteren ziehen können (die Sinnes-

empfindung, die aber selber nur durch die höheren Geistestätigkei-

ten zustandekommt, vorausgesetzt)“ — solche Sätze haben dieselbe

Rolle wie in den Naturwissenschaften die ursächlich-mechanistischen

Gesetze, z. B. das Gravitationsgesetz. Sucht man aber die Natur

nach Weise der Ganzheit, das heißt nach einer Ausgliederungsord-

nung zu verstehen, wie ich das in meiner „Naturphilosophie“ ver-

suchte, dann ergeben sich ebenfalls Vorrangsätze einsichtiger Art,

keine physikalisch-mathematischen Gesetze.

b .

Ü b e r d e n U n t e r s c h i e d d e s g a n z h e i t l i c h e n u n d d e s

t e l e o l o g i s c h e n V e r f a h r e n s

Die ganzheitlichen Begriffe sind, um es mit einem Worte zu sa-

gen, umfassender als die teleologischen oder Zweckbegriffe! Der

Zweck ist ein Sonderfall der Leistung. Um den Zweck einer Sache,

einer Eigenschaft, eines Teilinhaltes, einer Stufe anzugeben, muß

ich m e h r wissen, als wenn ich nur die betreffende Leistung im

allgemeinen Rahmen einer Ganzheit angebe. Ich kann z. B. nicht

sagen, die Katze habe den Zweck, die Maus zu fressen, wohl aber,

daß sie im Rahmen des Zusammenlebens der Arten — in der „Öko-

nomie“ der Natur, wie man so schön zu sagen pflegt — die Leistung

vollbringe, Mäuse zu vertilgen, die Zahl der Mäuse zu verringern.

Auch ist es kaum möglich, einen Zweck des Geldes anzugeben, wohl

aber die Leistung, welche eine bestimmte Art der Organisation der

Volkswirtschaft in sich schließt, so daß sich die / Tausch-, Zahlungs-

und Wertaufbewahrungsleistungen als abgeleitete Formen daraus

ergeben.

Demgemäß hat denn auch das teleologische, heute meist „final“

genannte Verfahren nicht das geleistet, was man von ihm erwartete,