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und es vermochte selbst in den Geisteswissenschaften dem ursäch-

lich-mechanistischen Verfahren der Naturwissenschaften nicht stand-

zuhalten. Seit dem Aristotelismus des Mittelalters herrschte das

teleologische Verfahren, als aber der positivistische Ansturm herein-

brach, räumte es widerstandslos das Feld, und zwar, wie gesagt,

nicht nur in den Naturwissenschaften.

Anders das ganzheitliche Verfahren. Wie ich nachwies, gibt es,

entgegen den falschen Meinungen, die man sich einredete, k e i n

e i n z i g e s u r s ä c h l i c h - m e c h a n i s t i s c h e s G e s e t z in

den Geisteswissenschaften. Was man „Gesetze“ in diesem Sinne und

womöglich sogar in „exakter“, nämlich mathematischer Form

nannte, sind in Wahrheit nur sinnvolle, ganzheitliche Zusammen-

hänge, die aus einer inneren Folgerichtigkeit des Handelns der Men-

schen stammen — und also, da diese Folgerichtigkeit nicht immer

eingehalten wird, dem Urteil „richtig — unrichtig“ unterliegen;

während ein Naturgesetz, das ist ein ursächlich-mechanistisches Ge-

setz, niemals diesem Urteile unterliegen kann. Die Gravitation z. B.

ist weder „richtig“ noch „unrichtig“, sie „soll“ weder sein, noch

nicht sein, sondern sie i s t. Die Körper „sollen“ weder nach dem

Fallgesetze fallen, noch nicht fallen, sondern ihr Fallen ist eine Tat-

sache schlechthin! Dagegen sind die Vorgänge, welche z. B. das

„Thünensche Gesetz“, das „Malthusische Gesetz“, das Gesetz

„Schlechtes Geld verdrängt das gute“ darstellt, keineswegs von ein-

deutiger, mechanistischer Notwendigkeit, sie sind keineswegs sinn-

frei, vielmehr / vollziehen sie sich im Rahmen wirtschaftlicher Ganz-

heiten mit sinnvoller Gliederung und im Rahmen des (wirtschaft-

lichen) Denkens und Handelns der Einzelnen, und zwar als Glieder

wirtschaftlicher Ganzheiten! Daher können erstens Fehlausgliede-

rungen der betreffenden Ganzheiten, zweitens Fehlhandlungen der

Glieder (der einzelnen Wirtschafter) eine andere Gestaltung jener

Vorgänge bedingen, als die „Gesetze“ besagen. Ebenso steht es bei

den logischen Gesetzen, z. B. des Schließens, indem ihnen zuwider

auch Fehlschlüsse erfolgen können. Die Sonne kann aber nicht falsch

aufgehen, der Körper nicht falsch, gesetzwidrig fallen! Das Denken

nach den logischen Grundgesetzen und Schlußgesetzen ist daher ein

gesolltes, es wird entweder r i c h t i g oder u n r i c h t i g gedacht,

es wird entweder die Einerleiheit des Begriffes im Laufe des Denk-