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den Organismen erkannt werden — und das heißt eben in ihren

Leistungen!

Was für die Zoologie gilt, gilt auch für die Botanik (Pflanzen-

lehre). Die Pflanzenphysiologie ist Leistungslehre des pflanzlichen

Organismus (mit der inneren Stufenlehre dieser Leistungen zugleich

Lehre von der gesamten Ausgliederungsordnung des physiologischen

Organismus der Pflanzen). Als sogenannte S y s t e m a t i k der

Pflanzenwelt ist sie die Lehre vom Stufenbau der Gattungen und

Arten; insofern aber die unterscheidenden Merkmale der Stufen

angegeben und erklärt werden, ist auch die Systematik Lehre von

den Teilinhalten, welche die einzelnen Stufen kennzeichnen! Diese

Teilinhalts-, zugleich Leistungslehre ist aber bezeichnenderweise

ohne die allgemeine Pflanzenphysiologie nicht möglich. Genau wie

in der Zoologie ist daher die Physiologie als Leistungslehre und die

Systematik als Stufenlehre zu bezeichnen, wobei allerdings die eine

ohne die andere nicht bestehen noch geschaffen werden kann. Jede

bedeutende systematische Leistung eines Forschers wendet entweder

physiologische Erkenntnisse zur Klarstellung des Stufenbaues der

Gattungen und Arten an, oder er bringt solche Erkenntnisse selbst

zum ersten Male ans Licht.

Ganz gleichartig ist überall Stufenbaulehre oder Systematik von

der Leistungslehre oder Physiologie (dieses Wort bei den Geistes-

wissenschaften natürlich nur im übertragenen Sinne genommen)

getrennt und doch innig verbunden. Das versteht sich, denn erst

Stufenbau- und Leistungslehre zusammen ergeben die vollständige

Lehre von der Ausgliederungsordnung einer Ganzheit.

Die Begriffe, welche die Rückverbundenheit eines / Gliedes in der

Ganzheit oder der Ganzheit in der höheren Ganzheit darstellen,

bieten nur Entsprechungen zu den Ausgliederungsbegriffen, so daß

sie, logisch genommen, eine eigene Darstellung nicht erfordern.

Daß die Darstellung der Teilinhalte überall notwendig auf eine

Leistungslehre hinauslaufe, ergibt sich schon aus den angeführten

Fällen: Die Vorreife z. B. hat die Leistung (Verrichtung, Funktion),

wirtschaftliche Handlungen konkret vorzubereiten, zu ermöglichen.

Die Vorreife besteht aus der Erfindung und dem Lehren, Weiter-

geben des Erfundenen. Da jede Wirtschaftstätigkeit einen Erfinder-

gedanken anwenden, verwirklichen muß, ergibt sich daraus die Lei-

stung von Erfindung und Lehre.