[374/375/376]
265
Stufe hat den Vorrang vor den niederen, der ganzheitsnähere
Teilinhalt hat den Vorrang vor den ganzheitsferneren. Die
Bestimmung des Ranges nennen wir Vorranglehre.
Jede echte ganzheitliche Wissenschaft ist daher: Lehre von der
Ausgliederungsordnung, von den Leistungen und von den Vorrän-
gen.
/
α.
Ausgliederungs- und Leistungslehre
Für stufenbauliche und teilinhaltliche Begriffe, also für die ganz-
heitlichen Begriffe, soweit sie die Ausgliederungsordnung darstellen,
ergaben sich schon früher bei der Lehre von Begriff, Urteil und
Schluß Beispiele. Es genüge daher, wenn wir die darin schon ange-
deutete Lehre von der Ausgliederungsordnung der Wirtschaft und
Gesellschaft kurz anführen! Die Stufen der Wirtschaft sind in: Welt-
wirtschaft, Weltwirtschaftsgruppen und -kreise, Volkswirtschaft,
Unterganzheiten der Volkswirtschaft (Gaue usw.), Betriebe, Be-
triebsglieder zu unterscheiden; die Teilinhalte in: Kapital höherer
Ordnung (Organisation), Vorreife, Ortsreife (Verkehr), Werkreife
(Erzeugung). Damit ist auch schon die Ausgliederungsordnung der
Wirtschaft gegeben. Ähnlich gibt es eine Ausgliederungsordnung des
Geistes
1
oder jedes physiologischen Organismus. Die Physiologie ist
überall Leistungslehre und zugleich Lehre von den Stufen in dem
Leistungsbau eines Organismus. Damit ist sie also Lehre von der
Ausgliederungsordnung jener Organismen, welche sie jeweils zum
Gegenstande hat.
Entsprechendes zeigt sich in allen Wissenschaften, welche Orga-
nismen zum Gegenstande haben. Die Zoologie (Tierkunde) ist als
S y s t e m a t i k nichts anderes als eine Lehre vom Stufenbau der
Gattungen und Arten des gesamten tierischen Lebens; wobei jedoch
die „Merkmale“ der einzelnen Stufen (Gattungen und Arten) nichts
anderes als die Teilinhalte, Sachgehalte der Stufen angeben. Diese
Merkmals- oder Teilinhaltslehre läuft aber notwendig überall auf
eine Leistungslehre hinaus. Zum Beispiel wird die „bilaterale Sym-
metrie“ bei den Wirbeltieren, die „Gleichwärmigkeit“ bei den
Säugetieren umso mehr zu einer Angabe von Leistun- / gen, als jene
Merkmale in ihrer „Bedeutung" für Bau und Leben der betreffen-
1
Siehe oben S. 132.