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v o m N ü t z l i c h e n (an dem man ja „interessiert“ ist) und

damit auch vom Sinnlich-Angenehmen los; wie überhaupt von

allem, was den S i n n e n lustvoll ist. Auch von der Vorstellung,

dem Begriffe, dem Wissen ist nach Kant das Schöne grundsätzlich

verschieden; und ebenso ist es der Willkür entzogen, das Urteil

darüber, das „Geschmacksurteil“ (über das Schöne) ist allgemein

und notwendig gültig, das heißt apriorisch. Damit ist aller Empi-

rismus und, wie man heute sagt, Psychologismus aus dem Felde

geschlagen.

Nicht zum Schönen selbst, aber doch zum Ästhetischen im weite-

ren Sinne gehört nach Kant das E r h a b e n e . Erhaben ist ihm

das dem Menschen schlechthin Überlegene, das, was schlechthin über

allem Vergleiche steht, z. B. der gestirnte Himmel. Das Erhabene

ist mit der reinen Achtung, die wir vor dem Sittengesetze haben,

verwandt. Daher Kants berühmtes Wort: „Zwei Dinge erfüllen

das Gemüt mit immer neuer Bewunderung ... der bestirnte Him-

mel über mir und das moralische Gesetz in mir

1

.“ — So ergibt

sich das Schöne zuletzt als ein Sinnbild des Sittlichen.

In der künstlerischen Tätigkeit endlich enthüllte Kant das grund-

sätzlich S c h ö p f e r i s c h e und feierte das künstlerische Genie

als „eine Intelligenz, welche wirkt wie die Natur“.

Damit war die alte Lehre von der Kunst als einer „Nachahmung“

vollständig überwunden und die Schätzung des Künstlers unendlich

erhöht.

Die Grundlegung der Ästhetik, welche Kant lieferte, ist eine

weithin leuchtende, in der Geschichte der Philosophie ihresgleichen

suchende Meisterleistung. Mit seinem Begriffe des Schönen löste

Kant für alle Unterrichteten auf immer die Ästhetik vom Empiris-

mus los, die Kunst vom Utilitarismus, beide vom Rationalismus

und Intellektualismus. Er gab der Kunst und dem Schönen eine

transzendentale Grundlage.

In dem damals philosophisch hochgebildeten Deutschland wirkte

die neue Lehre vom Schönen wie eine Erlösung. S c h i l l e r u n d

G o e t h e traten ihr freundlich gegenüber und suchten sie jeder

in seiner Weise zu verwerten und weiterzubilden.

1

Kant: Kritik der praktischen Vernunft, Teil 2, Methodenlehre, Beschluß, in:

Kants Werke, Bd V, Berlin 1908, S. 161.