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daß dem Künstler Melodien, Gemälde usw. auf einmal „einfallen“
(was wir natürlich nicht leugnen), ist die geistige Grundlage noch
nicht hinfällig. Mit einem solchen Standpunkte wäre nicht zu
rechten.
Außer allem, was schon früher darüber gesagt wurde und von
selbst zum Vorrange des Geistigen führt, können wir noch auf eine
unseres Erachtens bedeutsame Erscheinung, die bisher unbeachtet
blieb, hinweisen, die N i c h t u m k e h r b a r k e i t d e r G e -
s t a l t u n g s a b f o l g e . Der geistigen Gestalt „Hamlet“ oder der
geistigen Gestalt „Kirche für mystische Frömmigkeit“, in der Seele
Shakespeares oder des gotischen Baumeisters gegeben, können im-
mer noch Worte, Auftritte, Handlungen, Aufführungen oder aber
ausgestaltende Entwürfe, Steinmetz- und Bauarbeiten und Aus-
schmückungen folgen; aber nicht umgekehrt! Die Verleiblichung,
welche in der Aufführung des „Hamlet“ und in der Ausschmük-
kung der gotischen Kirche liegt, kann ohne die geistigen Gestalten
„Hamlet“ und „Kirche mystischer Frömmigkeit“ sowie deren Ein-
gebungsgrundlage nicht stattfinden. Denn was sollen Bühnenbilder,
Schauspielermasken, sogar Handlungen und Worte oder Steinmetz-
arbeiten, Malerfarben zur Ausschmückung ohne die Geistesgestalt
der Dichtung „Hamlet“ und des Baukünstlerentwurfes „mystische
Kirche“, das heißt des gotischen Gotteshauses?
Der unbedingte Vorrang des Geistigen ist demnach schlechthin
selbstverständlich. Die Eingebung vorausgesetzt, kommt im Schönen
jeder Art alles auf die geistige Gestalt an, welche auf die zeitliche
und räumlich-sinnliche Ebene übertragen und dadurch verwirklicht
werden soll.
Wir drücken das auch so aus, daß die geistigen Gestalten allen
anderen v o r g e o r d n e t , diese anderen den geistigen aber
n a c h g e o r d n e t seien.
Aus dem Früheren ergab sich, daß und wie die geistige Gestalt
niemals schlechthin vereinzelt sei; sie hat immer ihre Entspre-
chungs-, Ergänzungs- und Nebengestalten bei sich (nur als äußerster
Grenzfall kommt der einzelne Bildniskopf oder dergleichen in
Frage). Daraus folgt der Vorrangsatz: