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Der Zerstreuer:
Platon und die ihm verwandten Philosophen stehen diesen gegen-
über.
Hier gestattest du wohl die Frage, in welchem Verhältnisse der Be-
weis aus der Geistesordnung zu jenem Pla tons stehe: „Die Seele
erkennt die Ideen, ist daher selbst ideenhaft, also unzerstörbar”;
ferner zu jenem der Scho la sti k: „Die Seele ist denkende Substanz,
substanziale Form, also unzerstörbar”?
Der Sammler:
In keinem andern als daß der Beweis aus der Geistesordnung
unmi t telbar schließt, jene Beweise hingegen mi tte lbar schließen,
indem sie sich nämlich vom Begriffe der „Idee” und der Erkenntnis
der Idee, ferner vom Begriffe der „Substanz” ableiten. Wer aber
diese Begriffe ablehnt und wer an die Stelle der Erkenntnis von
Ideen durchaus die Sinneserkenntnis setzt — beides tut die heute
herrschende Bildungsrichtung —, für den sind diese Beweise nicht
zwingend; während dagegen der Beweis aus der Geistesordnung un-
mittelbar auf der Analyse des Geistes aufgebaut ist, nur auf diese
allein verweist.
Übrigens findet sich auch schon in Platons „Phaidros” der Beweis
aus der Geistesordnung, indem er nämlich nicht nur von der Ideen-
haftigkeit der Seele, sondern überdies von der „Selbstbewegung” der
Seele auf Unsterblichkeit schließt.
Verhältnis
des
Beweises
aus
der
Gei-
stesordnung
zu
Platon,
zur
Scholastik
und zu Kant
Der Zerstreuer:
Und Kant?
Der Sammler:
Er postulierte aus der sittlichen Natur des Menschen die Unsterb-
lichkeit ähnlich wie auch Goethe und der ältere wie jüngere Fi cht e.
Nun, dieser Beweis ist unseres Erachtens in dem aus der Geistes-
ordnung eingeschlossen. Denn er stützt sich auf das Moment der
sittlichen Freiheit. In der Freiheit liegt ja, daß der Geist dem Natur-
verlaufe nicht unterworfen sei (es sei denn durch naturhafte Vor-
Bedingungen), also auch nicht mit ihm vergehe. Wird nun die Frei-
heit aus der gesamten Geistesordnung begriffen — aus dem Bei-sich-
selbst-Sein des ausgliedernden und rückverbundenen Geistes —, so
wird der ethische Beweis gleichsam in die Mitte genommen. Was
Kant nur als „Postulat” bezeichnete, wird so aus kräftigeren Argu-
menten gestärkt und zum Beweise erhoben.