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Der Zerstreuer:

Platon und die ihm verwandten Philosophen stehen diesen gegen-

über.

Hier gestattest du wohl die Frage, in welchem Verhältnisse der Be-

weis aus der Geistesordnung zu jenem Pla tons stehe: „Die Seele

erkennt die Ideen, ist daher selbst ideenhaft, also unzerstörbar”;

ferner zu jenem der Scho la sti k: „Die Seele ist denkende Substanz,

substanziale Form, also unzerstörbar”?

Der Sammler:

In keinem andern als daß der Beweis aus der Geistesordnung

unmi t telbar schließt, jene Beweise hingegen mi tte lbar schließen,

indem sie sich nämlich vom Begriffe der „Idee” und der Erkenntnis

der Idee, ferner vom Begriffe der „Substanz” ableiten. Wer aber

diese Begriffe ablehnt und wer an die Stelle der Erkenntnis von

Ideen durchaus die Sinneserkenntnis setzt — beides tut die heute

herrschende Bildungsrichtung —, für den sind diese Beweise nicht

zwingend; während dagegen der Beweis aus der Geistesordnung un-

mittelbar auf der Analyse des Geistes aufgebaut ist, nur auf diese

allein verweist.

Übrigens findet sich auch schon in Platons „Phaidros” der Beweis

aus der Geistesordnung, indem er nämlich nicht nur von der Ideen-

haftigkeit der Seele, sondern überdies von der „Selbstbewegung” der

Seele auf Unsterblichkeit schließt.

Verhältnis

des

Beweises

aus

der

Gei-

stesordnung

zu

Platon,

zur

Scholastik

und zu Kant

Der Zerstreuer:

Und Kant?

Der Sammler:

Er postulierte aus der sittlichen Natur des Menschen die Unsterb-

lichkeit ähnlich wie auch Goethe und der ältere wie jüngere Fi cht e.

Nun, dieser Beweis ist unseres Erachtens in dem aus der Geistes-

ordnung eingeschlossen. Denn er stützt sich auf das Moment der

sittlichen Freiheit. In der Freiheit liegt ja, daß der Geist dem Natur-

verlaufe nicht unterworfen sei (es sei denn durch naturhafte Vor-

Bedingungen), also auch nicht mit ihm vergehe. Wird nun die Frei-

heit aus der gesamten Geistesordnung begriffen — aus dem Bei-sich-

selbst-Sein des ausgliedernden und rückverbundenen Geistes —, so

wird der ethische Beweis gleichsam in die Mitte genommen. Was

Kant nur als „Postulat” bezeichnete, wird so aus kräftigeren Argu-

menten gestärkt und zum Beweise erhoben.