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V i e r t e F a s s u n g (H4 und H5)

Die vierte und letzte Fassung des „Gespräches über Unsterblichkeit“

liegt gleichfalls in zwei Handschriften vor: H4 und H5.

Die Handschrift H4 ist ein Durchschlag einer nicht erhaltenen Erst-

schrift und besteht aus insgesamt 196 Blättern aus starkem weißem Pa-

pier. Sie ist keine wörtliche Abschrift der Handschrift H3b, aber doch

deutlich mit ihr verwandt. Ihr fortlaufender Text hat zwar einen er-

heblichen Teil, doch keineswegs alle Zusätze aus H3b übernommen, ent-

hält aber auch nicht unbeträchtliche Einschübe, die H3b noch nicht kennt,

und geht auch stilistisch manchmal eigene Wege.

Doch zeigt sich merkwürdigerweise, daß H3b und H4 stellenweise die

gleichen handschriftlichen Zusätze und Streichungen haben, daß also

offensichtlich nicht nur H3a und H3b zunächst gleichlautend bearbeitet

wurden, sondern zum Teil auch H3b und

H4,

nachdem H4

bereits Zusätze

aus H3b in seinen fortlaufenden Text aufgenommen hatte.

Im einzelnen besteht H4 aus:

„Anweisung für den Setzer“, 1 Blatt (nicht gezählt),

Titelblatt (nicht gezählt),

„Vorbericht des Herausgebers“, 1 Blatt (Seite 1),

Text, 189 Blätter (Seiten 1a—183),

Inhaltsverzeichnis, 3 Blätter (Seiten 184—186),

Bücheranzeige, 1 Blatt (Seite 187).

Auch diese letzte Fassung des „Gespräches über Unsterblichkeit“ ist

nochmals bearbeitet, wenn auch nicht in dem Maße wie die vorhergehen-

den, und gegenüber ihrer Zählung nachträglich um sieben Seiten ver-

mehrt, darunter allerdings das zweite Titelblatt und ein Vorsatzblatt vor

dem Zweiten Teil. Die Seiten 124 und 125 der Handschrift finden sich in

H3b, an ihrer Stelle liegen hier drei Seiten von Frau Kaulichs Hand; sie

stammen aus keiner der erhaltenen Reinschriften, zeigen mehrere ge-

strichene oder radierte Seitenzahlen und gehören möglicherweise einer

sonst untergegangenen Reinschrift, einer Zwischenfassung, an. Den Rest

der eingeschobenen Seiten hat Spann geschrieben oder aus Bruchstücken

maschingeschriebener Seiten geklebt oder beides. Darüber hinaus zeigen

die meisten Seiten der Handschrift noch einen oder mehrere Zusätze,

Streichungen oder Umstellungen.

An rund eineinhalb Dutzend Stellen der Handschrift H4, vornehmlich

im ersten Drittel, stehen am Rande zumeist kurzschriftliche Bemerkun-

gen von fremder Hand, die stets, wohl nach Kenntnisnahme oder Berück-

sichtigung, mit Bleistift mehrmals kräftig durchgestrichen wurden. Sie

zogen offenbar kleinere Änderungen nach sich, von denen einige hier

vermerkt seien:

Seite 26, Zeile 2 1: Angesichts der Randbemerkung „darf!!? qua de

causa?“ stützte Spann offenbar das Wort „darf“ durch den handschrift-

lichen Zusatz: „logischerweise (d. h. dem Begriffe des Geistes folgend)“.

Seite 26, Zeile 30 f.: Der Randbemerkung zu der Aussage des Samm-

lers über die Denkart des Pantheisten „opinio decretum, non demon-

stratio“ trug Spann anscheinend mit dem Einschub Rechnung: „bleibt

er dem Begriffe des Geistes, der auf Ichheit beruht, nicht treu;“.