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lautend handgeschrieben einschob. In H3a folgt auf „Verhängnisvolle

Oberflächenwissenschaft!“ noch „Ein Musterbeispiel des Beweises aus

falscher Voraussetzung, des proton pseudos!“ — worauf sich der folgende

Satz („Dieser Beweis...“) bezieht. In der Abschrift des eingeschobenen

Blattes für H3b blieb dieser Satz wohl irrtümlich weg und fehlt so auch

in H4.

Seite 50f., Marginalie: Im Inhaltsverzeichnis der Vorlage folgt noch

„(Zerstreuer — Sammler)“.

Seite 52, Zeile 18f.: „ausspricht“ ist in der Vorlage eine Verbesserung

des ursprünglichen „behauptet“ — wohl wegen eines unmittelbar darauf,

am Anfang des nächsten Satzes, folgenden „Ich behaupte“, das aber dann

wieder gestrichen wurde. Sie stammt anscheinend von fremder Hand, ist

auch keineswegs besser und nach der erwähnten Streichung unnötig,

wurde aber in die Abschrift H5 übernommen.

Seite 53, Marginalie: Die richtige Stelle ihres zweiten Teiles („Das

Verhältnis von Stoff und Geist“) ist nicht genau zu bestimmen. Im Texte

fehlt er, im Inhaltsverzeichnis steht er ohne eigene Seitenzahl unmittel-

bar nach „Der Geist ist seinem Wesen nach leibfrei“.

Seite 53, Zeile 31: „das sind“ für „d. i.“ wegen der Mehrzahl des Be-

ziehungswortes „Antezedentien“.

Seite 54, Zeile 9: „sind“ für wohl irrtümlich „ist“.

Seite 61, Zeile 10f.: Über der Silbe „an-“ des Wortes „anorganischen“

steht in der Vorlage ein Fragezeichen von unbekannter Hand. Doch ist

sie auch durch den V/ortlaut der vorausgehenden Fassungen bestätigt: in

H2 stand zunächst „stofflichen“, das aber gestrichen und handschriftlich

eindeutig durch „anorganischen“ ersetzt wurde, das auch in den folgen-

den Fassungen stehen blieb. Die „Naturphilosophie“ Othmar Spanns

zählt — vgl. Band 15, Seite 221, der vorliegenden Gesamtausgabe! — die

Welt des Organischen, der Leiblichkeit, des Lebens dem G e i s t e , nicht

der Stofflichkeit, der sich verräumlichenden Natur zu.

Seite 62, letzter Absatz, und Seite 63, Zeile 2: „— mich dünkt nun,

ein ganzer Himmel liege in ihnen beschlossen!“ und „Auf ihm leuchten

zwei Sterne:“ sind aufeinander bezogene handschriftliche Zusätze, zwi-

schen denen aus dem ursprünglichen Wortlaut der Satz „Erkläre nur .. .

beschlossen liegt“ stehen blieb. So ergab sich das unschöne zweimalige

„beschlossen“ hintereinander und liegt zwischen „Himmel“ und dem

darauf bezogenen „ihm“ ein trennender Satz.

Seite 72, Zeile 7: „praktisch-poietisches“ für „praktisch-poetisches“,

sowohl dem Sinn wie auch den beiden vorhergehenden Fassungen gemäß.

(In H4 stand bereits „poietisches“, wurde dann aber mit der Maschine

in „poetisches“ geändert, was Othmar Spann offenbar übersah.)

Seite 74, Zeile 22: „und diesen“ für irrtümlich „und in diesen“ — ein

in die vorhergehende Fassung am Ende einer Seite eingeschlichener

Abschreibfehler.

Seite 77, Zeile 14: „durch Größen“ für irrtümlich „um Größen“ — ein

Fehler, der durch einen handschriftlichen Zusatz in die vorhergehende

Fassung geriet.

Seite 84, Marginalie: Der hier in Klammern gesetzte Zusatz „(aus