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lautend handgeschrieben einschob. In H3a folgt auf „Verhängnisvolle
Oberflächenwissenschaft!“ noch „Ein Musterbeispiel des Beweises aus
falscher Voraussetzung, des proton pseudos!“ — worauf sich der folgende
Satz („Dieser Beweis...“) bezieht. In der Abschrift des eingeschobenen
Blattes für H3b blieb dieser Satz wohl irrtümlich weg und fehlt so auch
in H4.
Seite 50f., Marginalie: Im Inhaltsverzeichnis der Vorlage folgt noch
„(Zerstreuer — Sammler)“.
Seite 52, Zeile 18f.: „ausspricht“ ist in der Vorlage eine Verbesserung
des ursprünglichen „behauptet“ — wohl wegen eines unmittelbar darauf,
am Anfang des nächsten Satzes, folgenden „Ich behaupte“, das aber dann
wieder gestrichen wurde. Sie stammt anscheinend von fremder Hand, ist
auch keineswegs besser und nach der erwähnten Streichung unnötig,
wurde aber in die Abschrift H5 übernommen.
Seite 53, Marginalie: Die richtige Stelle ihres zweiten Teiles („Das
Verhältnis von Stoff und Geist“) ist nicht genau zu bestimmen. Im Texte
fehlt er, im Inhaltsverzeichnis steht er ohne eigene Seitenzahl unmittel-
bar nach „Der Geist ist seinem Wesen nach leibfrei“.
Seite 53, Zeile 31: „das sind“ für „d. i.“ wegen der Mehrzahl des Be-
ziehungswortes „Antezedentien“.
Seite 54, Zeile 9: „sind“ für wohl irrtümlich „ist“.
Seite 61, Zeile 10f.: Über der Silbe „an-“ des Wortes „anorganischen“
steht in der Vorlage ein Fragezeichen von unbekannter Hand. Doch ist
sie auch durch den V/ortlaut der vorausgehenden Fassungen bestätigt: in
H2 stand zunächst „stofflichen“, das aber gestrichen und handschriftlich
eindeutig durch „anorganischen“ ersetzt wurde, das auch in den folgen-
den Fassungen stehen blieb. Die „Naturphilosophie“ Othmar Spanns
zählt — vgl. Band 15, Seite 221, der vorliegenden Gesamtausgabe! — die
Welt des Organischen, der Leiblichkeit, des Lebens dem G e i s t e , nicht
der Stofflichkeit, der sich verräumlichenden Natur zu.
Seite 62, letzter Absatz, und Seite 63, Zeile 2: „— mich dünkt nun,
ein ganzer Himmel liege in ihnen beschlossen!“ und „Auf ihm leuchten
zwei Sterne:“ sind aufeinander bezogene handschriftliche Zusätze, zwi-
schen denen aus dem ursprünglichen Wortlaut der Satz „Erkläre nur .. .
beschlossen liegt“ stehen blieb. So ergab sich das unschöne zweimalige
„beschlossen“ hintereinander und liegt zwischen „Himmel“ und dem
darauf bezogenen „ihm“ ein trennender Satz.
Seite 72, Zeile 7: „praktisch-poietisches“ für „praktisch-poetisches“,
sowohl dem Sinn wie auch den beiden vorhergehenden Fassungen gemäß.
(In H4 stand bereits „poietisches“, wurde dann aber mit der Maschine
in „poetisches“ geändert, was Othmar Spann offenbar übersah.)
Seite 74, Zeile 22: „und diesen“ für irrtümlich „und in diesen“ — ein
in die vorhergehende Fassung am Ende einer Seite eingeschlichener
Abschreibfehler.
Seite 77, Zeile 14: „durch Größen“ für irrtümlich „um Größen“ — ein
Fehler, der durch einen handschriftlichen Zusatz in die vorhergehende
Fassung geriet.
Seite 84, Marginalie: Der hier in Klammern gesetzte Zusatz „(aus