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Was dann die Veranstaltungen für die besonderen Gesittungs-

zwecke betrifft, so ist bei denjenigen, die den materiellen Gesell-

schaftsbedürfnissen dienen, das Einteilungsprinzip der fünf Güter-

funktionen noch teilweise zugrunde gelegt, während bei den Ver-

anstaltungen der geistigen Gesellschaftsbedürfnisse jedes Ableitungs-

prinzip fehlt. Dennoch tritt der große induktive Reichtum des

Schäffleschen Denkens auch hier allenthalben zutage.

Vergleichen wir zum Schluß die oben dargelegte Systematik mit

der von Schäffle in „Bau und Leben“ durchgeführten Systematisie-

rung der gesellschaftlichen Erscheinungen, so stellt der neue Entwurf

zweifellos eine Vertiefung dar. Recht und Moral, Kommune und

Staat, Familie und Massenzusammenhang haben eine neue Bestim-

mung und Stelle im System erhalten, einige Begriffe haben bedeu-

tende Umbildung erfahren oder sind neu hinzugekommen, wie

Macht und Ökonomik. Aber der frühere Entwurf war doch ein-

heitlicher aufgebaut; er ging auf die Unterscheidung physischer und

psychischer Elementarbestandteile zurück, baute dann auf die fünf

Funktionen des physischen Elementes (der Sachgüter) die fünf Ge-

werbearten oder Elementarverbindungen (Gewerbe der Niederlas-

sung, des Schutzes, des Haushaltes, der Technik und der geistigen

Arbeit) auf und auf diese die äußeren Organsysteme. Diesen wurden

die inneren Organsysteme (freilich ohne jenen einheitlichen Eintei-

lungsgrund der fünf Güterfunktionen) zur Seite gestellt. Dieses

System ist als Ganzes und im einzelnen sehr anfechtbar, aber es

nimmt doch den ungeheuren Reichtum der sozialen Wirklichkeit in

hohem Maße in sich auf. Der heuristische Wert der biologischen

Analogie wird hier deutlich; sie erleichterte es, ja zwang dazu, der

Kompliziertheit der sozialen Erscheinungen Rechnung zu tragen.

Gerade hier steht denn auch der neue Versuch, der auf dieses Hilfs-

mittel ganz verzichtet hat, vor dem älteren zurück; er hat manches

nebeneinander gestellt was in kompliziertere Hierarchie gefächert

zu werden verlangte.

Hervorzuheben ist schließlich, daß der formale Gesellschaftsbe-

griff der psychischen Wechselbeziehung für den Aufbau dieser Syste-

matisierung keine Dienste zu leisten vermochte. Beweis genug für

seine gänzliche Unzulänglichkeit. Er mußte im Gegenteil sogar offen

aufgegeben werden, nämlich in der Unterscheidung physischer und

psychischer Elementarbestandteile.