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sind als die Motive, die ihn zunächst davon abhalten würden

1

, dann

sind, wie die obige Erwägung zeigt, Zwangsmomente notwendig in

j e d e r Wechselbeziehung enthalten. Ebensowenig kann etwa die

„Innerlichkeit“ des Imperativs z. B. in der Sittlichkeit eine grund-

legende Verschiedenheit bedeuten. Wenn die Tatsachen der Sittlich-

keit ein Kultursystem bilden, müssen es offenbar auch die der Sitte

und Konvention und dann natürlich auch die des Rechtes

2

. „Inner-

lichkeit“ oder „Äußerlichkeit“ der Regelung sind in Rücksicht auf

ihre Funktion bei der Motivation überhaupt gänzlich unbegründete

Gegenüberstellungen. Nach Dilthey selbst wirkt das moralische Be-

wußtsein, das sich in der Gesellschaft ausbildet, als ein „Druck“ auf

den einzelnen

3

. Wodurch soll dieser „Druck“, den er zum System

der Kultur der Sittlichkeit rechnet, sich von jenem, den der Staat,

der Verband übt, unterscheiden? welche grundsätzliche Verände-

rung soll er durch seine Kodifizierung erleiden? Es liegt ein Wider-

spruch darin, daß Dilthey selbst die psychologischen Grundlagen

beider Erscheinungsgruppen für „ g l e i c h t i e f “ erklärt und

dennoch ihre g r u n d s ä t z l i c h e Trennung unternimmt. Die

Systeme der Kultur ruhen nach ihm auf einem Bestandteile der

menschlichen Natur, auf andauernden Zwecken. Die Grundlagen

der äußeren Organisation der Zweckzusammenhänge reichen nach

ihm ausdrücklich ebenso tief und liegen allgemeinst darin, daß der

Mensch ein geselliges Wesen ist. Also gleichfalls auf „Bestandteilen

der menschlichen Natur“, nämlich Gemeinschaftsbedürfnis usw.

Diese müßten also gleichfalls wie Z w e c k Zusammenhänge behan-

delt werden. Diltheys Argumentation läßt denn auch diesen Wider-

spruch leicht erkennbar hervortreten. „Die regellose Gewalt seiner

Leidenschaft so gut als sein Bedürfnis und Gefühl von Gemeinschaft

machen den Menschen, wie er ein Bestandteil in dem Gefüge dieser

Systeme [der Kultur] ist, so zu einem Gliede in der äußerlichen Or-

ganisation der Menschheit.“ Mit dem Naturzusammenhange, in

welchem der Mensch steht, den Gleichartigkeiten, die so entspringen,

1

Wilhelm Dilthey: Einführung in die Geisteswissenschaft, a. a. O., S. 84.

2

Es ist daher auch nicht deutlich, warum die Sittlichkeit ein bloßes Kultur-

system ist, das Recht dagegen darüber hinaus noch sonderzustellende Momente

der äußeren Organisation enthalten soll.

3

Wilhelm Dilthey: Einführung in die Geisteswissenschaft, a. a. O., S. 78.