DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Das Lehrverhältnis/ der Lehrvertrag 
Das Lehrverhältnis 
Das Lehrverhältnis beginnt mit der fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb. Das 
Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist (zwischen 
zwei und vier Jahren), abgeschossen.  
Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechtes, außer, es ist etwas 
anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt.  
Vorraussetzungen für den Beginn der Lehre 
Erfüllung der allgemeinen 9‐jährigen Schulpflicht 
Abschluss eines Lehrvertrages  
Der Lehrvertrag 
Abschluss des Lehrvertrages: 
Folgende Angaben müssen im Lehrvertrag enthalten sein: 
Bezeichnung des Lehrberufes, in dem die Ausbildung erfolgt 
Dauer der Lehrzeit 
Beginn und Ende der Ausbildung 
Daten des zukünftigen Lehrlings bzw. des/der Lehrlingsverantwortlichen 
Daten des Lehrlings 
Hinweis auf die Berufsschulpflicht 
Nachweis eventueller bereits abgelegter Ausbildungszeiten des Lehrlings 
Höhe der Lehrlingsentschädigung 
Tag des Abschlusses des Lehrvertrages 
Der Lehrvertrag muss 
schriftlich 
in 4‐facher Ausfertigung 
zwischen Lehrling und Lehrlingsverantwortlichem geschlossen werden 
Bei minderjährigen Lehrlingen (unter 18 Jahren) benötigt man die Unterschrift eines/einer 
Erziehungsberechtigten (meist Vater oder Mutter).
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