DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Das Lehrverhältnis/ der Lehrvertrag
Das Lehrverhältnis
Das Lehrverhältnis beginnt mit der fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb. Das
Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist (zwischen
zwei und vier Jahren), abgeschossen.
Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechtes, außer, es ist etwas
anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt.
Vorraussetzungen für den Beginn der Lehre
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Erfüllung der allgemeinen 9‐jährigen Schulpflicht
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Abschluss eines Lehrvertrages
Der Lehrvertrag
Abschluss des Lehrvertrages:
Folgende Angaben müssen im Lehrvertrag enthalten sein:
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Bezeichnung des Lehrberufes, in dem die Ausbildung erfolgt
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Dauer der Lehrzeit
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Beginn und Ende der Ausbildung
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Daten des zukünftigen Lehrlings bzw. des/der Lehrlingsverantwortlichen
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Daten des Lehrlings
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Hinweis auf die Berufsschulpflicht
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Nachweis eventueller bereits abgelegter Ausbildungszeiten des Lehrlings
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Höhe der Lehrlingsentschädigung
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Tag des Abschlusses des Lehrvertrages
Der Lehrvertrag muss
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schriftlich
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in 4‐facher Ausfertigung
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zwischen Lehrling und Lehrlingsverantwortlichem geschlossen werden
Bei minderjährigen Lehrlingen (unter 18 Jahren) benötigt man die Unterschrift eines/einer
Erziehungsberechtigten (meist Vater oder Mutter).