„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven
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Zusammenfassung Arbeitskreis 4:
1.1 Implementierung(sformen)
Was sind die Vor‐ und Nachteile einer Vereinheitlichung?
Wo kann eine solche Vereinheitlichung ansetzen?
Welche Erfahrungen zeigen sich in ähnlichen Bereichen?
Gegenwärtig zeigt sich ein eher heterogenes Feld in Bezug auf die
Implementierungsformen von Schulsozialarbeit in Österreich. Die Vor‐ und
Nachteile der einzelnen Projekte/Angebote müssen mitberücksichtigt werden.
Bei Vereinheitlichungsprozessen muss auch der Raum dafür bleiben, Umwelt‐
und Umfeldfaktoren der einzelnen (regionalen) Standorte miteinzubeziehen.
Bsp. Wien: „Sonderform“ der Implementierung (Träger: Schulbehörde) bietet
spezifische Vorteile (z.B. Integration ins Schulsystem, nicht „schulfremd“),
Nachteile (z.B. Weisungsverhältnis, Besoldungssituation) bei spezifischen
Standortfaktoren (z.B. dichtes Netz an Hilfssystemen, Stellung der
Schulsozialarbeit als Brückenfunktion)
Eine durchgehende und bundesweite Vereinheitlichung scheint demnach zum
gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig. Ein Ansatzpunkt liegt jedoch
möglicherweise bei den Bundesprojekten (Entwicklungspartnerschaft mit
bm:ukk), mit denen ein bestimmtes, klar definiertes Ziel (Reduktion
Schulabsentismus) verfolgt wird.
Erfahrungen mit einem Vereinheitlichungsprozess etwa im Bereich der
Schulpsychologie (inkl. einer bundesweit zuständigen Abteilung) zeigen, dass
solche Prozesse zeit‐ und arbeitsintensiv sind.
1.2 Qualitätsstandards und ‐kriterien
Was kann unter „Standards“ verstanden werden?
Wer hat Interesse an der Formulierung von Standards?
Welche Aufgaben können durch Standardisierungen erfüllt werden?
Der Begriff „Standards“ wird uneinheitlich und unscharf gebraucht. Es muss
grundsätzlich eine Unterscheidung geben zwischen stärker
wirkungsorientierten Standards (Standardisierung und/oder Quantifizierung
von zu erreichenden Ergebnissen) und stärker prozess‐ und
strukturorientierten Standards (Standardisierung von Inhalten, Abläufen
und/oder Rahmenbedingungen).
„Mindeststandards“ zu Inhalten, Abläufen und/oder Rahmenbedingungen
können als Orientierung für beteiligte Handlungspartner/innen verstanden
und in die Praxis integriert werden.
Es besteht ein grundsätzliches Interesse an der Formulierung von
Mindeststandards. Für Finanzierende zeigt sich dieses Interesse etwa in der
„Abschätzbarkeit“ des „Produkts“ Schulsozialarbeit. Für
Schulsozialarbeiter/innen können sich solche Mindeststandards etwa auf
Kooperationsbeziehungen beziehen, d.h. der Einsatz von multiprofessionellen
Arbeits‐ und Steuergruppen auf allen beteiligten Ebenen, die die
Kooperationsarbeit vereinfachen können. Für die Schulsozialarbeit als
Institution können Standards bei der Kommunikation und Vernetzung helfen.
Sinnvoll wäre es auch, wenn eine Formulierung von Standards mit einer klaren
gesetzlichen Verankerung oder einem entsprechenden Passus einherginge.
Implementierung
Qualitäts‐
standards