SSA Dokumentation 2012 - page 133

„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven 
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Zusammenfassung Arbeitskreis 4: 
1.1 Implementierung(sformen) 
Was sind die Vor‐ und Nachteile einer Vereinheitlichung? 
Wo kann eine solche Vereinheitlichung ansetzen? 
Welche Erfahrungen zeigen sich in ähnlichen Bereichen? 
Gegenwärtig zeigt sich ein eher heterogenes Feld in Bezug auf die 
Implementierungsformen von Schulsozialarbeit in Österreich. Die Vor‐ und 
Nachteile der einzelnen Projekte/Angebote müssen mitberücksichtigt werden. 
Bei Vereinheitlichungsprozessen muss auch der Raum dafür bleiben, Umwelt‐ 
und Umfeldfaktoren der einzelnen (regionalen) Standorte miteinzubeziehen. 
Bsp. Wien: „Sonderform“ der Implementierung (Träger: Schulbehörde) bietet 
spezifische Vorteile (z.B. Integration ins Schulsystem, nicht „schulfremd“), 
Nachteile (z.B. Weisungsverhältnis, Besoldungssituation) bei spezifischen 
Standortfaktoren (z.B. dichtes Netz an Hilfssystemen, Stellung der 
Schulsozialarbeit als Brückenfunktion) 
Eine durchgehende und bundesweite Vereinheitlichung scheint demnach zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig. Ein Ansatzpunkt liegt jedoch 
möglicherweise bei den Bundesprojekten (Entwicklungspartnerschaft mit 
bm:ukk), mit denen ein bestimmtes, klar definiertes Ziel (Reduktion 
Schulabsentismus) verfolgt wird. 
Erfahrungen mit einem Vereinheitlichungsprozess etwa im Bereich der 
Schulpsychologie (inkl. einer bundesweit zuständigen Abteilung) zeigen, dass 
solche Prozesse zeit‐ und arbeitsintensiv sind. 
1.2 Qualitätsstandards und ‐kriterien 
Was kann unter „Standards“ verstanden werden? 
Wer hat Interesse an der Formulierung von Standards? 
Welche Aufgaben können durch Standardisierungen erfüllt werden? 
Der Begriff „Standards“ wird uneinheitlich und unscharf gebraucht. Es muss 
grundsätzlich eine Unterscheidung geben zwischen stärker 
wirkungsorientierten Standards (Standardisierung und/oder Quantifizierung 
von zu erreichenden Ergebnissen) und stärker prozess‐ und 
strukturorientierten Standards (Standardisierung von Inhalten, Abläufen 
und/oder Rahmenbedingungen).  
„Mindeststandards“ zu Inhalten, Abläufen und/oder Rahmenbedingungen 
können als Orientierung für beteiligte Handlungspartner/innen verstanden 
und in die Praxis integriert werden. 
Es besteht ein grundsätzliches Interesse an der Formulierung von 
Mindeststandards. Für Finanzierende zeigt sich dieses Interesse etwa in der 
„Abschätzbarkeit“ des „Produkts“ Schulsozialarbeit. Für 
Schulsozialarbeiter/innen können sich solche Mindeststandards etwa auf 
Kooperationsbeziehungen beziehen, d.h. der Einsatz von multiprofessionellen 
Arbeits‐ und Steuergruppen auf allen beteiligten Ebenen, die die 
Kooperationsarbeit vereinfachen können. Für die Schulsozialarbeit als 
Institution können Standards bei der Kommunikation und Vernetzung helfen. 
Sinnvoll wäre es auch, wenn eine Formulierung von Standards mit einer klaren 
gesetzlichen Verankerung oder einem entsprechenden Passus einherginge. 
Implementierung 
Qualitäts‐
standards
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