„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven
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Kooperationsvereinbarungen
Kooperationsvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen dem Träger und
der jeweils betreuten Schule, die die Grundlage für schulsozialarbeiterische Praxis
am Standort schafft. Sie sollen so konkret wie möglich und im Austausch mit allen
innerschulischen Handlungspartner/innen die Arbeitsweise der Schulsozialarbeit
festlegen: Regelung von Verantwortlichkeiten, Rahmenbedingungen,
Methoden/Leistungen/Aufgaben und zum Zwecke der Qualitätsentwicklung und
Evaluation Prozess‐ und Outcome‐Ziele, sowie Standards zu Strukturen und
Rahmenbedingungen formulieren. Durch jährlich ausgearbeitete
Kooperationsvereinbarungen kann die Zielerreichung reflexiv bewertet und
weiterentwickelt werden.
Kooperation
Schulsozialarbeit ist im Hinblick auf andere inner‐/außerschulische
Unterstützungssysteme als Vermittlungsinstanz (Triage) konzipiert. Die
ganzheitlichen und lebensweltorientierten Grundprinzipien der Schulsozialarbeit
sowie fachliche Standards (etwa 50 % „außerschulisch/aufsuchende“ Tätigkeit)
lokalisieren Schulsozialarbeit an der Schnittstelle zwischen Schule und
erweitertem Sozialraum.
auf schulinterner Ebene
„Schulsozialarbeit kann dann etwas bewirken, wenn sie als Angebot am
Schulstandort Respekt und Wertschätzung erfährt und in das pädagogische
Gesamtkonzept der Schule integriert ist. Die Ausgangssituation dafür ist nicht
einfach“
Etablierte Einrichtung (Schule) vs. Spezialeinrichtung
(Schulsozialarbeit) ‐ anderes berufliches Selbstverständnis, andere Methodik,
andere Ansätze (vgl. Coulin‐Kuglitsch 2001: 74).
Kooperationsmodelle Lehrer/innen ‐ Schulsozialarbeit
(vgl. Speck 2006)
Additiv: unabhängiges Agieren, wenig Informationsaustausch/Feedback
Ablehnend: gegenseitiges Misstrauen, Konkurrenzkampf
Hierarchisch: Vermittlung von Schüler/innen/Aufgaben/Zielen an
Schulsozialarbeit durch Lehrer/innen
Partnerschaftlich: intensiver gleichberechtigter Kontakt
Kooperationsmodelle Schule – Schulsozialarbeit
(vgl. AvenirSocial 2010)
Schulsozialarbeit ist organisatorisch integriert (Eingliederung der
Schulsozialarbeit als Funktion/Abteilung in Schule) und handelt integrativ
(Schulsozialarbeit und Schule stimmen Ziele ab, kooperieren für
Zielerreichung)
Schulsoziarbeit ist organisatorisch integriert (s.o.) und handelt additiv
(Handeln und Ziele der Schulsozialarbeit werden zu denen der Schule addiert,
keine Abstimmung und Koordinierung)
Schulsozialarbeit ist organisatorisch addiert (Schulsozialarbeit handelt als
eigene Abteilung im Umfeld der Schule) und handelt additiv
Schulsozialarbeit ist organisatorisch addiert und handelt integrativ
auf schulexterner Ebene
Öffentlichkeitsarbeit (Information, Vernetzung,…) | Teilnahme an schulexternen,
landesweiten, trägerübergreifenden und bundesweiten Treffen und Gremien |
Sozialraumorientierung des Schulsozialarbeits‐Konzepts (Analyse der gegebenen
Helfersysteme) | konkrete und klar definierte Übermittlungsmodelle (vgl.
AvenirSocial 2010: „Schnittstellenpapier“)
Kooperations‐
vereinbarung