„Schulsozialarbeit in Österreich“, Status, Zwischenbilanz und Perspektiven
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In den letzten Jahrzehnten expandieren die Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit,
sie sind zu einem fixen Bestandteil moderner Sozialpolitik geworden, die
berufsmäßig durch ausgebildete Fachkräfte ausgeführt werden.
Es lassen sich Aufträge an das Berufsfeld ausmachen, die von dem
gesellschaftlichen Anspruch der Gewährleistung von Normalzuständen ausgehen
und die sich damit auch immer wieder verändern
können oder müssen. (ebd.)
Der
Arbeitsauftrag Sozialer Arbeit bewegt sich in dem Spannungsfeld
zwischen
den Rechtsansprüchen, persönlichen Interessen und Bedürfnissen der Klienten
und dem öffentlichen Auftrag mit seinen Kontroll‐ und Regulierungsabsichten.
Dieser Umstand wird mit dem Begriff „doppeltes Mandat“ bezeichnet, von
Bönisch und Lösch1973 als zentrales Strukturelement Sozialer Arbeit eingeführt:
Fachkräfte erleben es oft als Dilemma, dass ihr Handeln vom
institutionellorganisatorischen Handlungsrahmen vorgegeben ist und sie sich aus
diesem Kontext heraus auf die Lebenssituation der Klient/innen beziehen sollen.
Das heißt die fachlich fundierten Vorgehensweisen werden von organisatorischen
und bürokratischen Vorgaben beeinflusst und gesteuert und dies kann zu
Identitätskonflikten führen (vgl. von Spiegel S. 37).
Von Staub‐Bernasconi wird der Begriff
Trippel‐Mandat
eingeführt: Sie geht von
der Argumentation aus, dass Soziale Arbeit aus ihrem Professionsverständnis
heraus ein drittes Mandat hat, das einerseits auf der wissenschaftlichen
Fundierung ihrer speziellen Handlungstheorien und andererseits auf der
berufsethische Komponente aufbaut, im Besonderen sind hier Menschenwürde
und Gerechtigkeit genannt.
Ich denke, dass in der Praxis dieses Spannungsfeld für Schulsozialarbeiter/innen
oft spürbar ist: So ist der institutionelle Handlungsrahmen des Systems Schule
straff durchorganisiert, z.B. was die Zeit‐ und Gruppenstruktur betrifft, die
Handlungslogik wird von gesetzliche Regelungen gesteuert, der Fächerkanon
bestimmt den schulischen Alltag. Die Bedürfnisse und die Alltagsgestaltung von
Kindern und Jugendlichen werden von dieser Systemlogik dominiert, die
Zukunftschancen massiv gesteuert. Soziale Arbeit muss sich in dieser Struktur
zurechtfinden und sich fachlich positionieren, wobei grundlegende Prinzipien wie
Niederschwelligkeit und Freiwilligkeit in diesem Gesamtsystem letztendlich
paradox bleiben.
Methodisches Handeln basiert
auf differenzierten Wissensbezügen, die bei der
Begründung der Methodenwahl, bei der Konkretisierung und bei der Reflexion
grundlegend sind.
Von verschiedenen Bezugswissenschaften stammen Theoriebezüge, z.B. aus der
Psychologie, der Medizin, der Pädagogik, der Politik‐ und der Rechtswissenschaft,
die dazu dienen, differenziert und multiperspektivisch an Phänomene der Praxis
heranzugehen. Diese vielseitigen Zugänge tragen dazu bei, den Blick auf die
eigene Profession zu erweitern und fachlich zu fundieren.
Somit können politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
gesellschaftliche Entwicklungen, personenbezogene Merkmale und
Gegebenheiten analysiert und begründet werden.
Soziale Arbeit im
Spannungsfeld
zwischen
Rechtsansprüchen
Wissenschaftliche
Fundierung und
Berufsethos
Menschenwürde
Dominanz von
Systemlogik
Paradoxie von
niederschwellig
und freiwillig
Multi‐
perspektivische
Theoriebezüge