Dokumentation der Fachtagung
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Wie kann eine stabile gesetzliche Basis geschaffen werden? Die Aufhebung der
gesetzlichen Unsicherheit wird als Aufgabe definiert.
Wie kann die Schulsozialarbeit finanziell stabil etabliert werden? Die
Qualitätsfrage kontinuierlicher Schulsozialarbeit wird erwähnt.
Wie hat eine Wissenschaftskultur der Schulsozialarbeit auszusehen? Als
Beispiel wird das Forschungsdesign der zukünftigen
Schulsozialarbeitsforschung in der Steiermark präsentiert.
Indikatoren der Verbreitung
Die Wahrnehmung der Verbreitung der Schulsozialarbeitsprojekte ist nicht
systematisiert. So sind einzelne Forschungsprojekte damit befasst, Indikatoren zu
bilden und Erhebungen durchzuführen. Als Grundinformation werden dabei vier
Zugänge sichtbar:
a)
Anzahl der Träger
Als eine Basisgröße ist die Anzahl der involvierten Träger von Bedeutung. Da die
Träger aber unterschiedlich viele Einrichtungen führen ist dies nur begrenzt
aussagekräftig. Im Jahr 2010 geben Bugram und Hofschwaiger die Zahl der Träger
mit 15 an, ein Jahr später kennen Adamowitsch/ Lehner / Felder‐Puig 22 Träger. Als
Subthema ist die Art des Trägers interessant. Dabei zeigt sich eine Dominanz der
Freien Träger. Zur Heterogenität tragen Ämter und Schulen als Trägerinstanzen bei.
b)
Anzahl der Schulen
Es wäre interessant kontinuierlich zu wissen, in welchem Ausmaß Schulen von der
Schulsozialarbeit erreicht werden. Adamowitsch / Lehner /Felder‐Puig (2011)
gehen von 256 Schulen aus.
c)
Kontakthäufigkeit
Auf einer individuellen Ebene ist festzustellen, wie einzelne Schülerinnen und
Schüler von der Schulsozialarbeit erreicht werden. Bei Gspurning / Heimgartner /
Pieber / Sing kristallisiert sich etwa heraus, dass in den einbezogenen Schulen 61%
der SchülerInnen zumindest selten mit der Schulsozialarbeit Kontakt hatten. Die
Kontakthäufigkeit steht in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Schulsozialarbeit
und beugt als Indikator vor, mit der losen Einbeziehung von Schulen argumentativ
zu operieren.
d)
Betreuungsverhältnis
Daran schließt sich die Frage des angemessenen Betreuungsverhältnisses an, z.B.
scheint 1 Vollzeitstelle zu 300 SchülerInnen als passend. Das Verhältnis hat sich an
qualitativen und ökonomischen Normen zu orientieren. Die Qualitätsrichtlinien für
die Schulsozialarbeit des Schweizer SchulsozialarbeiterInnen‐Verbandes (SSAV
2010) empfiehlt bei einer 80% Stelle max. 300 SchülerInnen und für eine 100%
Stelle max. 400 SchülerInnen. Inwieweit sich ein gutes Betreuungsverhältnis als
Standard etablieren lässt, ist noch offen. Derzeit ist die Heterogenität groß (vgl.
Bugram / Hofschwaiger 2010).
Gesetzliche Basis
Finanzielle
Stabilität
Wissenschafts‐
kultur der
Schulsozialarbeit
Zugänge für
Indikatoren zur
Verbreitung von
Schulsozial‐
arbeitsprojekten
Anzahl der Träger
Anzahl der
Schulen
Kontakthäufigkeit
Betreuungs‐
verhältnis