SSA Dokumentation 2012 - page 30

Dokumentation der Fachtagung 
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Wie kann eine stabile gesetzliche Basis geschaffen werden? Die Aufhebung der 
gesetzlichen Unsicherheit wird als Aufgabe definiert. 
Wie kann die Schulsozialarbeit finanziell stabil etabliert werden? Die 
Qualitätsfrage kontinuierlicher Schulsozialarbeit wird erwähnt. 
Wie hat eine Wissenschaftskultur der Schulsozialarbeit auszusehen? Als 
Beispiel wird das Forschungsdesign der zukünftigen 
Schulsozialarbeitsforschung in der Steiermark präsentiert. 
Indikatoren der Verbreitung 
Die Wahrnehmung der Verbreitung der Schulsozialarbeitsprojekte ist nicht 
systematisiert. So sind einzelne Forschungsprojekte damit befasst, Indikatoren zu 
bilden und Erhebungen durchzuführen. Als Grundinformation werden dabei vier 
Zugänge sichtbar: 
a)
Anzahl der Träger 
Als eine Basisgröße ist die Anzahl der involvierten Träger von Bedeutung. Da die 
Träger aber unterschiedlich viele Einrichtungen führen ist dies nur begrenzt 
aussagekräftig. Im Jahr 2010 geben Bugram und Hofschwaiger die Zahl der Träger 
mit 15 an, ein Jahr später kennen Adamowitsch/ Lehner / Felder‐Puig 22 Träger. Als 
Subthema ist die Art des Trägers interessant. Dabei zeigt sich eine Dominanz der 
Freien Träger. Zur Heterogenität tragen Ämter und Schulen als Trägerinstanzen bei. 
b)
Anzahl der Schulen 
Es wäre interessant kontinuierlich zu wissen, in welchem Ausmaß Schulen von der 
Schulsozialarbeit erreicht werden. Adamowitsch / Lehner /Felder‐Puig (2011) 
gehen von 256 Schulen aus. 
c)
Kontakthäufigkeit 
Auf einer individuellen Ebene ist festzustellen, wie einzelne Schülerinnen und 
Schüler von der Schulsozialarbeit erreicht werden. Bei Gspurning / Heimgartner / 
Pieber / Sing kristallisiert sich etwa heraus, dass in den einbezogenen Schulen 61% 
der SchülerInnen zumindest selten mit der Schulsozialarbeit Kontakt hatten. Die 
Kontakthäufigkeit steht in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Schulsozialarbeit 
und beugt als Indikator vor, mit der losen Einbeziehung von Schulen argumentativ 
zu operieren.  
d)
Betreuungsverhältnis  
Daran schließt sich die Frage des angemessenen Betreuungsverhältnisses an, z.B. 
scheint 1 Vollzeitstelle zu 300 SchülerInnen als passend. Das Verhältnis hat sich an 
qualitativen und ökonomischen Normen zu orientieren. Die Qualitätsrichtlinien für 
die Schulsozialarbeit des Schweizer SchulsozialarbeiterInnen‐Verbandes (SSAV 
2010) empfiehlt bei einer 80% Stelle max. 300 SchülerInnen und für eine 100% 
Stelle max. 400 SchülerInnen. Inwieweit sich ein gutes Betreuungsverhältnis als 
Standard etablieren lässt, ist noch offen. Derzeit ist die Heterogenität groß (vgl. 
Bugram / Hofschwaiger 2010). 
Gesetzliche Basis 
Finanzielle 
Stabilität 
Wissenschafts‐
kultur  der 
Schulsozialarbeit 
Zugänge für 
Indikatoren zur 
Verbreitung von 
Schulsozial‐
arbeitsprojekten 
Anzahl der Träger 
Anzahl der 
Schulen 
Kontakthäufigkeit 
Betreuungs‐
verhältnis
1...,20,21,22,23,24,25,26,27,28,29 31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,...146
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