DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Ruhezeiten
Ruhepausen
Lehrlinge unter 18 Jahren haben spätestens nach sechs Stunden Arbeit Anspruch auf eine
ununterbrochene Ruhepause von 30 Minuten, in der nicht gearbeitet werden darf.
Nachtruhe
In der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
Ausnahmen
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Jugendliche über 16 Jahre im Gastgewerbe (dürfen bis 23.00 Uhr arbeiten)
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Bäckerlehrlinge ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (Arbeitsbeginn 4.00Uhr morgens)
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Jugendliche über 16 Jahren in Schichtbetrieben (dürfen bis 22.00 Uhr arbeiten)
Sonn‐ und Feiertagsruhe
An diesen Tagen gibt es ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Jugendliche (Lehrlinge).
Ausnahmen
Gastgewerbe: muss zumindest jeder zweite Sonntag frei sein
Wochenfreizeit
Durchgehende 12 Stunden sowie eine Wochenendruhe im Ausmaß von zwei zusammenhängenden
freien Tagen, worunter der Sonntag zu fallen hat. (fällt ein Arbeitstag auf Samstag, hat der
darauffolgende Montag arbeitsfrei zu sein)