DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Lehrlingsaustausch im Ausbildungsverbund 
Ausbildungsverbünde sind 
Teilweise Auslagerung von Ausbildung an andere Unternehmen und Bildungseinrichtungen 
Betriebsübergreifende Ausbildungsaktivitäten 
Austausch von Lehrlingen 
Austausch von Kompetenz, Material, Ausbilder/innen 
Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten 
Ausbildung des Lehrlings 
Wichtig ist, ein Unternehmen zu finden, das über die für die gewünschte Ausbildung notwendige 
Fachkraft und betriebliche Ausstattung verfügt. Dies bedeutet, dass das andere Unternehmen kein 
Lehrbetrieb sein muss. 
Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im 
eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden. 
Bei all diesen Maßnahmen bleibt die Verantwortung des Lehrberechtigten für die ordnungsgemäße 
Ausbildung des Lehrlings aufrecht. Er haftet für die Auswahl der zur ergänzenden Ausbildung 
herangezogenen Personen bzw. Betriebe. 
Für die Dauer der Ausbildung im Ausbildungsverbund ist vom Lehrling mit dem Ausbildungs‐Partner 
kein eigener Lehrvertrag abzuschließen. Der bestehende Lehrvertrag bleibt unverändert aufrecht. 
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist in beiden Fällen nur dann notwendig, wenn der 
Lehrling zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Vereinbarung noch nicht volljährig ist. 
Der Lehrberechtigte hat während der Dauer der Ausbildung im Austauschbetrieb die 
Lehrlingsentschädigung weiter zu entrichten. 
Während der gesamten Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes ist dem Lehrling die 
Arbeitszeit anzurechnen. 
Die Kosten einer Ausbildung im Ausbildungsverbund hat der Lehrberechtigte zu tragen: zB. die 
Kosten von öffentlichen Verkehrsmittel.
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