DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Lehrlingsaustausch im Ausbildungsverbund
Ausbildungsverbünde sind
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Teilweise Auslagerung von Ausbildung an andere Unternehmen und Bildungseinrichtungen
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Betriebsübergreifende Ausbildungsaktivitäten
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Austausch von Lehrlingen
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Austausch von Kompetenz, Material, Ausbilder/innen
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Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten
Ausbildung des Lehrlings
Wichtig ist, ein Unternehmen zu finden, das über die für die gewünschte Ausbildung notwendige
Fachkraft und betriebliche Ausstattung verfügt. Dies bedeutet, dass das andere Unternehmen kein
Lehrbetrieb sein muss.
Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im
eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden.
Bei all diesen Maßnahmen bleibt die Verantwortung des Lehrberechtigten für die ordnungsgemäße
Ausbildung des Lehrlings aufrecht. Er haftet für die Auswahl der zur ergänzenden Ausbildung
herangezogenen Personen bzw. Betriebe.
Für die Dauer der Ausbildung im Ausbildungsverbund ist vom Lehrling mit dem Ausbildungs‐Partner
kein eigener Lehrvertrag abzuschließen. Der bestehende Lehrvertrag bleibt unverändert aufrecht.
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist in beiden Fällen nur dann notwendig, wenn der
Lehrling zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Vereinbarung noch nicht volljährig ist.
Der Lehrberechtigte hat während der Dauer der Ausbildung im Austauschbetrieb die
Lehrlingsentschädigung weiter zu entrichten.
Während der gesamten Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes ist dem Lehrling die
Arbeitszeit anzurechnen.
Die Kosten einer Ausbildung im Ausbildungsverbund hat der Lehrberechtigte zu tragen: zB. die
Kosten von öffentlichen Verkehrsmittel.