DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Dem Lehrling dürfen im Rahmen eines Ausbildungsverbundes keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Vereinbarungen zwischen Lehrbetrieb und Partnerbetrieb bleiben davon unberührt.
Die sozialversicherungsrechtliche Stellung während der Ausbildung im Rahmen eines
Ausbildungsverbundes ändert sich für den Lehrling nicht.
Verursacht der Lehrling im Partnerbetrieb im Rahmen seines Lehrverhältnisses einen Schaden gilt das
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz.
Die Berufsschulpflicht bleibt von der Vereinbarung unberührt.