DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Rechte und Pflichten
Der Lehrling muss
•
sich bemühen, die für den Lehrberuf notwendigen Dinge (praktisch/theoretisch) zu lernen
•
die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen
•
sich durch sein Verhalten in die betriebliche Ordnung einfügen
•
Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse wahren
•
mit Materialien und Werkzeugen sorgsam umgehen
•
die Berufsschule besuchen
•
Zeugnisse der Berufsschule dem/der Lehrlingsverantwortlichen vorzeigen
•
dienstliche Anweisungen befolgen
•
bei einer Arbeitsverhinderung (Krankheit, …) den/die Lehrlingsverantwortlichen/e verständigen
Der/die Lehrlingsverantwortliche muss
•
für eine ordnungsgemäße Ausbildung sorgen
•
die Lehrlingsentschädigung bezahlen
•
für sichere Arbeitsbedingungen sorgen
•
den Lehrling schützen (zB. vor Überforderung, vor Kollegen und Kolleginnen)
•
den Lehrling für die Zeit der Berufsschule freigeben
•
den Unterschiedsbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und Internatskosten bezahlen