„Schulsozialarbeit in Österreich“, Unterstützungsteam an Schule
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Lehner et al. (2013, 33) sprechen in Bezug auf die Schulsozialarbeit oft noch von
„HandlungspartnerInnen und Hilfssystemen“ und unterscheiden diese nach inner‐
und außerschulischer Institutionalisierung. Zumindest diese Trennung über die
relative Position zur Schule entspricht oftmals nicht mehr dem gegenwärtigen
Usus. Melinz (2012, 15f) verwendet den Begriff des „Unterstützungssystems“ und
fasst damit alle Professionen in inner‐ oder außerschulischen, sowie in
überschneidenden Bereichen zusammen, die historisch in Relation zur Schule
gewachsen sind.
Andererseits legt der Begriff aber nahe, dass es sich um ein ganzheitliches System
handelt mit einem gewissen Anspruch an Kohärenz. Die tägliche praktische Arbeit
jedoch, die mit der konkreten Herstellung dieser Kohärenz beschäftigt ist, spricht
eine andere Sprache. Insofern erscheinen Mehrzahl‐ Begriffe näher an der Realität
der Arbeit von multiprofessioneller Abstimmung und Zusammenarbeit zu sein.
Gegenwärtig sprechen wir also beispielsweise von Unterstützungssystemen und
Unterstützungsteams: Beide Termini verweisen auf multi‐dimensionale
Überschneidungs‐ und Berührungsbereiche, aber auch auf die praktische
Ausrichtung aller Kräfte auf Kooperation und Zusammenarbeit.
Insgesamt zeigt die Diskussion, dass der Team‐Begriff insbesondere in der
praktischen Arbeit von Bedeutung ist, sich über die Mitglieder (immer wieder neu)
definiert und auch von diesen hergestellt und erhalten werden muss;
„Helferkonferenzen“ sind hierfür zentrale Mechanismen. Der System‐Begriff
wiederum umfasst die Professionen vielmehr auf einer übergeordneten,
funktionalen und konzeptionellen Ebene (Planungs‐ und Verwaltungsebene).
Gemeinsame Begrifflichkeiten sind außerdem Teil einer gemeinsamen Außen‐ und
Selbstwahrnehmung. Darüber hinaus darf die Koordinationsleistung und
Beteiligung von Schulleitungen und Klassenvorständen nicht unterschätzt werden.
(2) Profile ‐ Aufgabenbereiche ‐ Kernkompetenzen
Im Kontext von Begriffsverschiebungen zeigen sich gegenwärtig auch stärker
werdende Versuche, dem Bild von scharfen Grenzen zwischen den Professionen
entgegenzuwirken. Aus der Praxis heraus scheint ein Verständnis dafür
gewachsen, dass eine konkrete Abtrennung von Zuständigkeiten und
Aufgabenbereichen nicht von vornherein möglich ist, sondern dass es, in
Abhängigkeit von gegebenen Versorgungs‐ und Bedarfslagen, zu Abstimmung und
Koordination kommen muss.
Für gelingende (Zusammen‐)Arbeit scheint dennoch eine Orientierung an
Kernkompetenzen wichtig zu sein. Dies entspricht einer Ausrichtung an historisch
gewachsenem Selbstverständnis, professionellen Grundprinzipien und deren
konkreter, methodischer Anwendung in der Praxis.
Eingebettet ist dies in strukturelle Rahmenbedingungen: Dies bezieht sich
insbesondere auf gegebene Formen der (bundesweiten oder länderspezifischen)
Institutionalisierung sowie auf die konkreten Aufträge der einzelnen Professionen.
Weiters zu berücksichtigen im Hinblick auf Informationsaustausch und
Zusammenarbeit sind gesetzliche Grundlagen im Allgemeinen (z.B.
Verschwiegenheits‐ und Datenschutzbestimmungen) sowie im Konkreten (SchUG,
SchOG, KJHG, Richtlinien, Rundschreiben, etc.).
Begrifflichkeit von
„Unterstützungs‐
systemen“ und
„Unterstützungs‐
teams“
Konkrete
Abtrennung von
Zuständigkeiten
und Aufgaben‐
bereichen nicht
möglich