DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Das BMWFJ ersucht um Einhaltung bei der Vollziehung und geeignete organisatorische Maßnahmen 
im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Eruierung des Vorliegens facheinschlägiger 
Schulabschlüsse. 
Das BMWFJ weist darauf hin, dass bei Vorliegen einer Gleichhaltung gemäß § 34a BAG die 
Anrechnungsbestimmung für verwandte Lehrberufe gemäß § 13 Abs. 2 lit. b BAG anzuwenden ist. 
Dieses Schreiben ist beginnend auf Lehrverträge mit Absolventen einer der angeführten 
berufsbildenden Schulen in einem entsprechenden Lehrberuf, die ab Einlangen dieses Schreibens 
abgeschlossen werden, anzuwenden. 
Abschrift der Information des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend vom 
28.02.2013, abrufbar unter 
1...,58,59,60,61,62,63,64,65,66,67 69,70,71,72,73,74,75,76,77,78,...114