DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Das BMWFJ ersucht um Einhaltung bei der Vollziehung und geeignete organisatorische Maßnahmen
im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Eruierung des Vorliegens facheinschlägiger
Schulabschlüsse.
Das BMWFJ weist darauf hin, dass bei Vorliegen einer Gleichhaltung gemäß § 34a BAG die
Anrechnungsbestimmung für verwandte Lehrberufe gemäß § 13 Abs. 2 lit. b BAG anzuwenden ist.
Dieses Schreiben ist beginnend auf Lehrverträge mit Absolventen einer der angeführten
berufsbildenden Schulen in einem entsprechenden Lehrberuf, die ab Einlangen dieses Schreibens
abgeschlossen werden, anzuwenden.
Abschrift der Information des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend vom
28.02.2013, abrufbar unter