DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Fristen für die Lehrlingsverantwortlichen 
Anmeldung des Lehrlings bei der Sozialversicherung 
Lehrlinge sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bei der Kranken‐, Unfall‐, 
Pensions‐ sowie Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige 
Gebietskrankenkasse.  
Die Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat vor Lehrzeitbeginn zu erfolgen. 
Dem Lehrling muss eine Abschrift der vom Versicherungsträger bestätigten An‐ und Abmeldung 
ausgefolgt werden.  
Anmeldung des Lehrlings bei der Berufsschule 
Der Lehrling muss binnen 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen 
Berufsschule angemeldet werden.  
Vorlage des Lehrvertrages bei der zuständigen Lehrlingsstelle 
Innerhalb der ersten drei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle.
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