DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Fristen für die Lehrlingsverantwortlichen
Anmeldung des Lehrlings bei der Sozialversicherung
Lehrlinge sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bei der Kranken‐, Unfall‐,
Pensions‐ sowie Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige
Gebietskrankenkasse.
Die Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat vor Lehrzeitbeginn zu erfolgen.
Dem Lehrling muss eine Abschrift der vom Versicherungsträger bestätigten An‐ und Abmeldung
ausgefolgt werden.
Anmeldung des Lehrlings bei der Berufsschule
Der Lehrling muss binnen 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen
Berufsschule angemeldet werden.
Vorlage des Lehrvertrages bei der zuständigen Lehrlingsstelle
Innerhalb der ersten drei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle.